Bottrop. Darf man oben ohne im Freibad liegen? Und wie sieht es mit Burkinis im Wasser aus? Das sind die Baderegeln im Bottroper Stenkhoffbad.

Die Stadt Göttingen hat in diesem Frühjahr für Aufsehen gesorgt, als sie den Freibadbesuch ab sofort auch ohne Oberkörperbekleidung erlaubte – für Männer und Frauen. Die Freigabe gilt in Göttingen nur am Wochenende, sie hat aber deutschlandweit Diskussionen ausgelöst.

In Bottrop müssen sich Frauen allerdings weiterhin obenrum bedecken, auch wenn das die neue Haus- und Badeordnung, die am Mittwoch im Betriebsausschuss beschlossen werden soll, gar nicht so explizit vorschreibt: „Der Aufenthalt im Nassbereich und in den Badebecken ist ausschließlich in handelsüblicher Badebekleidung erlaubt“, steht darin geschrieben. Nicht gestattet ist Straßen- oder Alltagskleidung.

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Bottroper Freibad: Diese Badekleidung ist erlaubt

Eine Frau ohne Bikinioberteil würde aber heute von einem der Mitarbeiter im Stenkhoffbad angesprochen und aufgefordert werden, sich mehr anzuziehen, sagt Jürgen Heidtmann, Leiter des Sport- und Bäderbetriebs. Handelsübliche Badekleidung bedeckt bei Frauen eben auch die Brüste.

„Wir sehen aktuell auch keine Veranlassung, diese Regel zu ändern“, sagt Heidtmann. In kleinem Kreis habe er über das Thema mit politischen Vertretern diskutiert, bislang gebe es aber noch keinen Vorstoß einer Partei, den Freibad-Besuch auch Frauen oben ohne zu ermöglichen. Eine Änderung der Kleiderordnung in Bädern müsste durch einen politischen Antrag angestoßen werden. Von seinen Mitarbeitern habe Jürgen Heidtmann auch nicht gespiegelt bekommen, dass Badegäste sich das wünschten.

Das Stenkhoffbad in Bottrop hat seit dem 23. Mai geöffnet.
Das Stenkhoffbad in Bottrop hat seit dem 23. Mai geöffnet. © FUNKE Foto Services | Thomas Gödde

Burkini ist im Stenkhoffbad erlaubt – aus dem richtigen Material

Zur Badekleidung gehört mittlerweile auch der Burkini – wenn er aus entsprechendem Material gefertigt ist. In der Badeordnung heißt es dazu: „Im Nassbereich des Bades ist von allen Badegästen nur geeignete, nicht saugfähige Badebekleidung zu tragen. Jegliche andere Bekleidung als Badebekleidung ist nicht gestattet.“ Nicht erlaubt ist also das Baden in Baumwoll-Kleidung wie Leggins oder normalen T-Shirts. Auch Kinder dürfen als Sonnenschutz nur T-Shirts aus nicht saugfähigem Material tragen.

In Göttingen waren übrigens am ersten Oben-Ohne-Tag „außergewöhnlich viele Badegäste“ in die Freibäder gekommen, wie Andreas Gruber, Geschäftsführer der Göttinger Sport und Freizeit GmbH, der Kreiszeitung sagte. Von der möglichen Freizügigkeit sei allerdings zunächst nur zurückhaltend Gebrauch gemacht worden.