Gelsenkirchen. Die Stadt Göttingen erlaubt an Wochenenden in ihren Bädern das Schwimmen „oben ohne“. Ist das auch in Gelsenkirchen erlaubt? So sind die Regeln.

Im Schwimmbad tragen die Männer Badehosen und die Frauen Badeanzüge beziehungsweise Bikinis – oder? Im niedersächsischen Göttingen gilt das nicht mehr uneingeschränkt. Dort dürfen samstags und sonntags Frauen jetzt auf das Tragen einer Oberkörperbekleidung verzichten, dürfen das Bad also „oben ohne“ benutzen. Das hatte der Sportausschuss der Stadt beschlossen. Doch wie sieht es in Gelsenkirchen aus?

In Göttingen gilt die Regelung seit Mai für alle Schwimmbäder, die von der Göttinger Sport- und Freizeitgesellschaft betrieben werden. Zunächst ist eine Testphase bis zum 31. August vorgesehen. Eine Verlängerung gilt als wahrscheinlich, wenn nicht zwischenzeitlich eine andere Regelung ausgearbeitet wird.

So ist der Stand der Diskussion in der Stadt Gelsenkirchen

Politik und Gesellschaft hatten in Göttingen in den vergangenen Wochen intensiv über das Thema diskutiert. Auslöser der Diskussion war, dass eine Person, die sie sich selbst nicht als Frau identifiziert, im Sommer 2021 wegen Oben-ohne-Badens aus einem Schwimmbad verwiesen wurde und Hausverbot erhielt. Das Schwimmbad sah die Person als Frau an und sprach deswegen von einem Verstoß gegen die Badeordnung.

Wir taggen GElsen: Videos und Bilder aus Gelsenkirchen finden Sie auch auf unserem Instagram-Kanal GEtaggt. Oder besuchen Sie die WAZ Gelsenkirchen auf Facebook.

In den Gelsenkirchener Bädern ist die Diskussion kein Thema. „Laut unseren allgemeinen Bedingungen für die Benutzung der Anlagen ist auch bei uns – wie zuvor in Göttingen – das Baden nur in üblicher Badekleidung erlaubt“, stellte Janin Meyer-Simon, Sprecherin der Gelsenkirchener Stadtwerke, klar. Die Stadtwerke betreiben in der Stadt die Hallenbäder, das Sportparadies und das Jahnbad.

Das ist den Badegästen in Gelsenkirchen beim Thema Badebekleidung wichtig

In der Badeordnung heißt es unter Punkt 4 (Badebekleidung): „Der Aufenthalt in den Bädern ist in üblicher Badekleidung gestattet. Ausnahmeregelungen können bei Sonderveranstaltungen bzw. für gesondert ausgewiesene Nutzungszeiten und Örtlichkeiten gelten. Der Zutritt für Begleitpersonen bei Kinderschwimm-, Wassergewöhnungs- und Aquakursen ist nur in Sport- oder Badekleidung gestattet.“ Meyer-Simon präzisierte noch einmal, was unter „üblicher Badebekleidung“ verstanden wird: „Badehosen, Badeanzüge, Bikinis sowie Burkinis. Diese Badebekleidung besteht aus Kunstfasermaterial. Baumwollbekleidung wie Unterwäsche, abgeschnittene Jeans, T-Shirts, Kleider oder Umhänge sind bei uns nicht gestattet.“

Bisher sei „Oben-ohne-Baden“ ohnehin kein Thema bei den Badegästen, sagte Meyer-Simon. „Wir bekommen von unseren Gästen das Feedback, dass es den meisten vor allem darauf ankommt, dass die Gäste Badekleidung tragen, die auch als solche zu identifizieren ist“, sagte sie. „Sobald dieses Thema bei unseren Gästen angefragt wird, werden wir uns zum gegebenen Zeitpunkt damit auseinandersetzen.“

Auch im Revierpark Nienhausen sei das Thema keins, sagt Geschäftsführer Franz Dümenil. „Im Saunabereich tragen die Besucher ohnehin keine Badebekleidung“, sagt er. In den Bereichen, in denen Badehose und Badeanzug getragen würden, wie im Freibad oder im Solebecken, achteten seine Mitarbeiter eher darauf, dass die Textilien den Sicherheitsansprüchen genügen würden. „Ansonsten haben wir weder im Team noch mit den Gästen das Thema Oben ohne bislang diskutiert.“