Bottrop. Das Land stellt zehn Millionen Euro für die Opfer des Bottroper Apotheker-Skandals bereit. Jetzt wird die Hilfe ausgezahlt, das sagen Betroffene.
Opfer und Hinterbliebene des Bottroper Apotheker-Skandals erhalten nun finanzielle Hilfe des Landes. Der Landtag hat im vergangenen Jahr einen Fonds aufgelegt und zehn Millionen Euro bereit gestellt. Die werden nun ausgezahlt – einmalig 5000 Euro für die Betroffenen.
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„Durch diese Leistung möchte das Land Nordrhein-Westfalen seine Anteilnahme und Verbundenheit mit den Betroffenen zum Ausdruck bringen“, heißt es in einem Schreiben des Gesundheitsministeriums an die Betroffenen. Das Geld solle zumindest helfen, entstandene Notlagen ein Stück weit abzumildern und ein Zeichen der Solidarität setzen, heißt es weiter. Dabei sei klar, dass das entstandene Leid und die gesundheitlichen Folgen nicht mit Geld aufzuwiegen seien.
Bottroperin ist froh, dass das Land das Leid der Opfer anerkennt
Heike Benedetti ist trotzdem froh, dass das Land diesen Fonds geschaffen hat und dass die Betroffenen nun Hilfe beantragen können. „Ich bin echt erleichtert, dass es auf den Weg gebracht wurde. Es ist einfach wichtig für uns, dass wir als Opfer anerkannt werden.“
Gemeinsam mit anderen Betroffenen hatte Heike Benedetti lange gekämpft und sich beim Land für diese Entschädigungen eingesetzt. Dass nun alle einmalig dieselbe Summe erhalten, hält sie für eine gute, pragmatische Lösung. Sie seien alle Opfer und betroffen, da müsse nun nicht noch unterschieden werden. Auch das Gesundheitsministerium spricht in dem Zusammenhang von einer möglichst einfachen Antragsstellung mit wenig bürokratischem Aufwand.
So kommen die Betroffenen an das Geld
Ausdrücklich bedankt sich Heike Benedetti bei NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann. „Wir werden gewürdigt und nicht vergessen. Das war ja unsere Befürchtung.“
Doch wie kommen Betroffene der Hinterbliebenen nun an das Geld? Anspruchsberechtigt sind all diejenigen, „die ausweislich des Strafrechtsurteils des Landgerichts Essen von den vorsätzlichen Verstößen des Bottroper Apothekers gegen das Arzneimittelgesetz betroffen waren, beziehungsweise deren Hinterbliebene“.
Antrag kann auf der Internetseite des Gesundheitsministeriums heruntergeladen werden
Für die Antragstellung steht ein Formular auf der Homepage des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen zur Verfügung. Die Antragsunterlagen können ausgefüllt und unterschrieben per E-Mail oder per Post übersandt werden. Eine Antragstellung ist bis zum 31. Dezember 2022 möglich.
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Zur Bearbeitung des Antrags ist außerdem eine Kopie des Reisepasses oder des Personalausweises nötig, Hinterbliebene müssen bei Ehepartnern zusätzlich eine Sterbeurkunde einreichen, andere Hinterbliebene zusätzlich noch eine Geburtsurkunde, um die Verwandtschaft nachzuweisen.
Weitere Infos und Anträge: https://www.mags.nrw/unterstuetzung-betroffene-bottrop