Bottrop. Nach dem Bottroper Krebs-Skandal versucht der Insolvenzverwalter den Besitz von Peter S. zu Geld zu machen. Darunter Geschäftshäuser in der City.

Apotheker Peter S. besaß nicht nur eine Luxusvilla in Feldhausen. Auch zahlreiche Wohn- und Geschäftshäuser in der Bottroper Innenstadt gehörten dem Skandal-Apotheker. Gleich sieben solcher Geschäftshäuser will der Insolvenzverwalter nun zu Geld machen. Dieselbe Agentur aus Meerbusch, die die Villa zum Kauf anbietet, bietet auf ihrer Internetseite auch die anderen Immobilien an. Die Staatsanwaltschaft Essen hat das Insolvenzverfahren angestoßen.

Auf der Internetseite einer Agentur aus dem Düsseldorfer Raum werden die Bottroper Geschäftshäuser im Zuge des Insolvenzverfahrens angeboten. Die Agentur bezeichnet sich selbst als „Ihre Experten für notleidende Immobilien und Liegenschaften in Sondersituationen.
Auf der Internetseite einer Agentur aus dem Düsseldorfer Raum werden die Bottroper Geschäftshäuser im Zuge des Insolvenzverfahrens angeboten. Die Agentur bezeichnet sich selbst als „Ihre Experten für notleidende Immobilien und Liegenschaften in Sondersituationen. © Starkpartners Consulting GmbH | Screenshot

Anders als das Wohnhaus in Feldhausen stehen die Geschäftshäuser nicht in offiziellen Immobilienportalen sondern nur auf der Internetseite der Agentur. Und auch wenn dort keine Adressen genannt werden und die drei Fotos, die veröffentlicht sind, leicht verfremdet sind, so sind die Gebäude eindeutig erkennbar. Gezeigt werden dort Immobilien an der Hochstraße, unter anderem das Haus, in dem Intersport Borgmann sitzt, das Haus, in dem die Mayersche ihre Bottroper Filiale hat, und das Gebäude, in dem die Buchhandlung Erlenkämper sitzt.

Mieteinnahmen liegen im Schnitt bei 1,2 Millionen Euro pro Jahr

Insgesamt ist die Rede von sieben Geschäftshäusern „in bester Citylage in einer Stadt im Ruhrgebiet“. Auf Nachfrage bestätigt der Sprecher des Insolvenzverwalters, dass es sich bei den sieben Häusern um Immobilien aus dem Besitzer von Peter S. handelt.

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Von Linda Heinrichkeit und Kai Süselbeck

Einen Kaufpreis nennt der Makler für die Häuser nicht. Allerdings kann sich ein zukünftiger Besitzer auf Mieteinnahmen freuen. Die lägen bei im Schnitt 1,2 Millionen Euro pro Jahr für 6300 Quadratmeter Fläche. Zusätzlich böten die Häuser Ausbaureserven, wirbt der Makler.

Je höher der Verkaufserlös, umso mehr Geld fließt am Ende an die Gläubiger

Auch der Insolvenzverwalter nennt auf Nachfrage keinen Kaufpreis. Nur soviel: „Die Aufgabe des Insolvenzverwalters ist es, im Sinne der bestmöglichen Gläubigerbefriedigung Vermögenswerte zu sichern und zu verwerten. In diesem Sinne wird ein bestmögliches Verkaufsergebnis angestrebt.“

Heißt im Klartext: Je höher der Verkaufserlös ist, umso mehr Geld kommt am Ende zusammen, das an die Gläubiger ausgezahlt werden kann. Aus dem Grund werden die Immobilien auf dem freien Markt angeboten und nicht wie sonst oft im Rahmen solcher Verfahren bei einer Zwangsversteigerung. So verspricht man sich einen höheren Erlös.

Allerdings gelte im vorliegenden Fall: Die Immobilien seien in erheblichem Maße mit Grundpfandrechten der Bank belastet. „Der zu erwartende Erlös aus der Immobilienverwertung kommt damit nicht uneingeschränkt den übrigen Gläubigern zugute, da der Insolvenzverwalter die Rechte der Banken berücksichtigen muss.“

Häuser in der Bottroper Innenstadt wurden teils erst 2015 fertiggestellt

Bei den Häusern in der Bottroper Innenstadt handelt es sich teils um Neubauten, die erst 2015 eröffnet wurden, andere wurden zu dem Zeitpunkt saniert. Neben den oben schon erwähnten Mietern gehören auch das Kaufhaus Woolworth, der Optiker Fielmann oder die Bäckerei Sporkmann zu den Mietern, die von einem Verkauf betroffen wären. Dazu kommen verschiedene Arztpraxen, die damals in die von Peter S. so getaufte „Medi-City“ gezogen waren.

Für die Mieter dürfte sich nach einem Verkauf jedoch nichts verändern. Darauf weist der Insolvenzverwalter hin. „Beim Verkauf vermieteter Immobilien tritt ein neuer Eigentümer in die Rechte und Pflichten aus bestehenden Mietverträgen ein.“ Daran ändert auch ein Verkauf im Rahmen eines Insolvenzverfahrens nicht.

Neues Labor im Keller eines der Neubauten geplant

2015 wurde der Großteil des Straßenzugs neu eröffnet. Zuvor hatte Peter S. alte Gebäude abreißen lassen und eine zweistellige Millionensumme in der Bottroper Innenstadt investiert. Im Keller eines der Häuser hatte er gar ein neues Cytolabor zur Herstellung der Krebsmedikamente geplant.

Und auch wenn die Häuser verschiedene Fassaden haben, dahinter gehen sie teilweise ineinander über – so belegt etwa das Zentrum für neurologische Gesundheit (ZNS) eine große Fläche. Allerdings hatte die Fachklinik angekündigt, im zweiten Halbjahr 2022 ins Bauknecht-Quartier am Gleiwitzer Platz umzuziehen.

Es gibt bereits erste Interessenten für die Häuser in Bottrop

Inwieweit die Häuser im Paket oder aber einzeln verkauft werden, sei abhängig von den entsprechenden Angeboten, sagt der Sprecher des Insolvenzverwalters. Auch hier gehe es eben darum, „eine Lösung im Sinne der bestmöglichen Gläubigerbefriedigung zu finden“. Sprich: Letztlich ist es eine Preisfrage. Aus dem Grunde gebe es auch keinen Zeitplan oder eine Frist, bis wann ein Verkauf über die Bühne gegangen sein muss.

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Allerdings gebe es bereits Interessenten, räumt der Insolvenzverwalter auf Nachfrage ein. Darüber hinaus wolle man sich zum Verkaufsprozess jedoch nicht äußern, so der Sprecher.

Wer kann vom Verkauf profitieren

Als Gläubiger in einem Insolvenzverfahren gelten generell diejenigen, die gegen den Schuldner einer Forderung haben, die schon vor dem Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens begründet war. Diese Forderung muss aber zur Insolvenztabelle angemeldet werden und vom Insolvenzverwalter anerkannt werden, wenn sie in dem Verfahren berücksichtigt werden soll.

Inwieweit zu den Gläubigern auch Patienten gehören, die falsche Medikamente erhalten haben und auf Schadensersatz und Schmerzensgeld geklagt haben, dazu äußert sich der Insolvenzverwalter nicht: „Insolvenzverfahren sind nicht-öffentliche Verfahren. Bitte haben Sie daher Verständnis dafür, dass der Insolvenzverwalter sich nicht zu laufenden Prozessen oder zu den einzelnen Gläubiger(-gruppen) des Verfahrens äußert“, heißt es dazu in der schriftlichen Mitteilung des Sprechers.