Bottrop. Für die NRW-Landtagswahl am 15. Mai sind die Bottroper Briefwahlstellen nun geöffnet. Die Wahlbenachrichtigungen werden derzeit verschickt.
Die Briefwahlstellen in Bottrop für die Landtagswahl am 15. Mai sind ab sofort geöffnet. Wählerinnen und Wähler können ihre Stimme im Casino des Saalbaus (Droste-Hülshoff-Platz 4) und in der Bezirksverwaltungsstelle Kirchhellen (Kirchhellener Ring 84-86) abgeben.
Die Wahlbenachrichtigungen sind seit Freitag in die Post gegangen und werden bis spätestens 24. April zugestellt. Wer bis dahin keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, sollte sich zur Überprüfung der Wahlberechtigung an die Leitung der Briefwahlstelle wenden: 02041/70 3918.
Landtagswahl in Bottrop: Verschiedene Möglichkeiten, Briefwahl zu beantragen
Zur Beantragung der Briefwahl gibt es nicht nur die Möglichkeit, die Rückseite der Wahlbenachrichtigung auszufüllen und wieder zu versenden, auch online ist eine Beantragung möglich. Das geht entweder über die städtische Homepage (www.bottrop.de), mittels QR-Code auf der Wahlbenachrichtigung, per E-Mail an briefwahlstelle@bottrop.de und wie gewohnt vor Ort in den Briefwahlstellen. Alle Wahlberechtigten können nur persönlich die Briefwahl beantragen. Abweichend von dieser Regel ist eine Beantragung der Briefwahl auch für eine andere Person bei Vorlage einer Vollmacht möglich, allerdings nur für maximal vier Personen.
Das Wahlamt sucht weiterhin ehrenamtliche Wahlhelfer für den 15. Mai. Benötigt wird Unterstützung in Wahl- und Briefwahlvorständen. Für die Tätigkeit im Briefwahlvorstand wird eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 40 Euro und im Wahlvorstand im Stimmbezirk von 50 Euro bezahlt. Weitere Infos gibt es auf der städtischen Homepage.
Öffnungszeiten der Briefwahlstellen: Montags und dienstags 8.30 Uhr bis 17 Uhr, mittwochs 8.30 bis 13 Uhr, donnerstags 8.30 bis 18 Uhr und freitags 8.30 bis 16 Uhr. Die Briefwahlstelle im Saalbau ist zusätzlich an den Samstagen 23. April, 30. April und 7. Mai, jeweils in der Zeit von 8.30 bis 12.30 Uhr geöffnet. Am Freitag, 13. Mai, ist außerdem eine Beantragung noch bis 18 Uhr in beiden Briefwahlstellen möglich. In beiden Briefwahlstellen besteht eine Maskenpflicht.