Bottrop-Kirchhellen. Wer Köder mit Gift, Glas oder Nägeln auslegt, den erwarten empfindliche Strafen. Das erklärt die Stadt Bottrop nach dem Tod von Hund Ben.

Die Nachricht hat große Anteilnahme ausgelöst: Ein Hund ist gestorben, weil er Glassplitter gefressen hat. Seine Besitzerin ruft nun vor allem in Grafenwald dazu auf, auf mögliche Glasköder zu achten und nach Verdächtigen Ausschau zu halten. Wer Glas-, Gift- oder Nagelköder vorsätzlich auslegt und gefasst wird, dem drohen empfindliche Strafen.

Bottroper Stadtsprecher: „Das Auslegen solcher Köder ist eine Straftat“

„Das Auslegen solcher Köder ist nicht nur eine Ordnungswidrigkeit, sondern eine Straftat“, erläutert der stellvertretende Stadtsprecher Ulrich Schulze auf Nachfrage der Redaktion. „Wenn ein Tier zu Schaden kommt, greift das Tierschutzgesetz und es droht eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe.“

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Allerdings sei bereits das Auslegen der Köder schon strafbar – auch ohne, dass ein Tier zu Schaden gekommen sei. Die Schwierigkeit liegt darin, einen Täter zu ermitteln. „Ist der Täter aber bekannt und ihm kann die Tat nachgewiesen werden, kommen auf ihn dann noch zivilrechtliche Ansprüche des Hundehalters zu“, so Schulze. Kosten für den Tierarzt, Operationen und Medikamente könnten schnell im vierstelligen Bereich liegen. Der Halter könnte seine Ansprüche geltend machen, diese Ausgaben vom Täter ersetzt zu bekommen.

Tod nach Giftköder: Hundehalter kann zivilrechtliche Ansprüche geltend machen

Der Stadt-Sprecher geht noch weiter ins Detail: „Ist der Hund aus einer speziellen Zuchtlinie oder ist er als Gebrauchshund langwierig ausgebildet – wie Blindenhunde, Rettungshunde oder Koppelgebrauchshunde – und stirbt er aufgrund der Verletzung oder kann seine Tätigkeit nicht mehr ausführen, entstehen noch höhere Kosten und damit Forderungen an den Verursacher.“

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Der in Grafenwald verstorbene Jack-Russell-Terrier Ben war wohl vor allem ein geliebtes Familienmitglied. Sein Frauchen hatte in erster Reaktion andere Hundebesitzer gewarnt, aber weder Ordnungsamt noch Polizei informiert. In einem älteren Fall, bei dem ein Hund an den Stadtteichen offenbar ein am Wegesrand gefundenes vergiftetes Stück Fleischwurst gefressen hatte, meldete dessen Frauchen das der Polizei. Diese suchte dann nach Zeugen, um dem möglichen Täter auf die Spur zu kommen. Was zeigt: Es ist ein Delikt, das ernst genommen wird.

Wer seinen Hund schützen will, kann mit seinem Vierbeiner zum Beispiel ein Anti-Giftköder-Training absolvieren. Die Tiere sollen dort lernen, nicht einfach alles zu fressen, was ihnen beim Gassi-Gehen vor die Nase kommt. Hundeschulen bieten solche Trainings an.