Bottrop. Einige Geflüchtete aus der Ukraine bringen auch ihre Hunde und Katzen mit. Die Chefin des Bottroper Tierheims sieht dabei ein großes Problem.
- Einige Menschen, die aus der Ukraine flüchten, bringen auch ihre Haustiere mit.
- In Sammelunterkünften dürfen Hunde und Katzen jedoch nicht bleiben. Das könnte in Bottrop für Probleme sorgen.
- Diese Regeln müssen Tierhalterinnen und Tierhalte bei der Einreise aus der Ukraine beachten.
Das Bottroper Tierheim bereitet sich darauf vor, dass mit den Flüchtlingen aus der Ukraine auch deren Haustiere in die Stadt kommen – und möglicherweise eine Unterkunftsmöglichkeit brauchen. Noch hat Tierheim-Chefin Hildegard Tüllmann zwar keine Anfragen registriert. Aber: „Das wird sicherlich ein Problem geben.“ Gerade auch wegen der möglichen Tollwut-Quarantäne.
Um sicherzugehen, wie hier die Bestimmungen sind, hat Hildegard Tüllmann Kontakt zum Deutschen Tierschutzbund aufgenommen. Dieser verdeutlicht aktuell auf seiner Internetseite: Ohne einen gültigen Tollwutschutz müssen einreisende Tiere den gesetzlichen Seuchenschutz-Regelungen entsprechend in Quarantäne. Tüllmann sieht das Problem, dass es gar nicht so viele Quarantäne-Stationen in der Region gibt. „Wir haben keine“, sagt sie fürs Bottroper Tierheim.
Geflüchtete in Sammelunterkünften: Haustiere landen im Tierheim
Vor allem, wenn Flüchtlinge nicht in privaten Wohnungen unterkommen, sondern in Sammelunterkünften, werden deren Haustiere wohl zumindest vorübergehend beim Tierheim landen. Diese Trennung von Mensch und Tier sorge aber bei den geflüchteten Familien für weiteres Leid, betont der Deutsche Tierschutzbund und plädiert für eine gemeinsame Unterbringung.
Per Zuweisung sollen Anfang kommender Woche 64 Menschen aus der Ukraine nach Bottrop kommen. 116 „ungesteuerte“ Flüchtlinge haben die Stadt bereits erreicht und sind erst einmal privat untergekommen.
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Einreise mit Tieren aus der Ukraine: Ohne Genehmigung möglich
Grundsätzlich hat das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft für die Einreise von Haustieren angesichts der Flüchtlingswelle vorübergehend erleichterte Bedingungen geschaffen. Konkret dürfen Tierhalter mit ihren Hunden oder Katzen bis auf Weiteres aus der Ukraine einreisen, ohne vorab die sonst nötige Genehmigung beantragen zu müssen.
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„Die Einreisenden werden gebeten, sich mit der lokalen Veterinärbehörde in Verbindung zu setzen, um den Gesundheitsstatus des Tieres im Hinblick auf die Tollwut bestimmen und gegebenenfalls Maßnahmen einleiten zu können (Isolierung, Antikörper-Titer Bestimmung, Tollwut-Impfung, Mikrochipping, Ausstellung Heimtierausweis)“, heißt es dazu auf der Internetseite des Ministeriums.
Insgesamt werde laut Ministerium aber davon ausgegangen, dass das Risiko einer Tollwuteinschleppung durch Hunde und Katzen im Zuge der zu erwartenden Flüchtlingswellen gering sei.