Bottrop. Nun gilt die Impfpflicht für medizinische Einrichtungen. Arbeitgeber in Bottrop müssen Ungeimpfte „unverzüglich“ melden. Was dann passiert.
- Einrichtungsbezogene Impfpflicht gilt ab Mittwoch, 16. März, auch in Bottrop
- Zuständig für die Kontrolle ist die Kommune
- Arbeitgeber müssen Beschäftigte, die keinen Impfnachweis vorgelegt haben, „unverzüglich“ bei der Stadt melden
Ab sofort gilt die Impfpflicht für Beschäftigte in der Pflege und in medizinischen Einrichtungen. Doch nicht alle Angestellten in Bottrop erfüllen die Auflage. Arbeitgeber müssen der Stadt nun melden, wer keinen gültigen Impfnachweis vorweisen kann.
Denn zuständig für die Kontrolle der Impfpflicht sind die Kommunen. „Das ist jenseits aller Möglichkeiten“, hatte Stadtsprecher Andreas Pläsken bereits im Januar gesagt. Jeder Arbeitnehmer, der die Impfpflicht nicht erfüllt, ist ein Einzelfall, bei dem die Stadt individuell prüfen muss, ob sie ein Tätigkeits- oder Betretungsverbot ausspricht.
Impfpflicht in medizinischen Einrichtungen in Bottrop: hohe Quoten
Bottrop verzeichnet zwar relativ hohe Impfquoten in der Pflege und im medizinischen Bereich, sie liegen zwischen 92 und fast 98 Prozent. Trotzdem sind weiterhin viele Mitarbeiter nicht geimpft, auch der Start des neuen Impfstoffs Novavax hatte nicht den erhofften Erfolg gebracht – lediglich rund 100 Menschen haben sich bislang im Impfzentrum damit impfen lassen.
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Bis zum 15. März mussten Mitarbeiter in medizinischen Einrichtungen ihrem Arbeitgeber einen Impfnachweis vorzeigen. Diese wiederum sollen nun dem Bottroper Gesundheitsamt die Namen derjenigen melden, die keinen entsprechenden Nachweis vorlegen konnten.
Impfpflicht in Bottrop: Ungeimpfte Mitarbeiter müssen bis 31. März gemeldet werden
Wie viele Meldungen letztlich kommen, sei noch völlig unklar und nicht abzuschätzen, sagt Stadtsprecher Thorsten Albrecht. „Das ist ein Blick in die Glaskugel.“ Fakt ist allerdings, dass die Stadt auf jeden Einzelfall reagieren und ihn individuell mit dem Mitarbeiter und dem Arbeitgeber abwägen muss. „Wir können nicht pauschal sagen, wie wir handeln, sondern müssen uns die Situation vor Ort ansehen.“
Gemeldet werden sollen die ungeimpften Beschäftigten „unverzüglich", das heißt bis zum 31. März. Für dieses Meldeverfahren nutzt die Stadt ein Online-Portal des Landes. Auf der Webseite service.wirtschaft.nrw stehen unter der Rubrik „Online-Anträge“ entsprechende Eingabemasken für die elektronische Meldung zur Verfügung.