Bottrop. Weil das Grubenwasser steigt, könnte es in Bottrop neben Bergsenkungen auch Hebungen geben. Wo außerdem unkontrolliert Grubengas austreten kann.

Bergschäden waren in Bottrop bisher vor allem Folgen des Kohleabbaus. Auch nach Schließung der Bottroper Zechen kann es noch dazu kommen: durch den Anstieg des Grubenwassers. Denn durch den kontrollierten Wasseranstieg bis auf eine Tiefe von 630 Metern unter Tage kann es zusätzlich zu den aus der Kohle-Ära bekannten Bergsenkungen nun umgekehrt auch zu kleineren Hebungen kommen. Das steigende Grubenwasser drückt quasi auch die Erde nach oben.

Dabei gehe es allerdings nur um wenige Zentimeter, versichern RAG-Experten. Solche Hebungen bleiben demnach auf jeden Fall unter zehn Zentimetern, je nach Lage machten sie auch nur fünf Zentimeter aus. „Sie können auch Schäden verursachen, wir rechnen aber nicht damit“, sagte RAG-Mitarbeiter Markus Roth vor kurzem in der Aula Welheim vor Mitgliedern des Ratsausschusses für Stadtplanung und Umwelt.

Unkontrollierte Gasaustritte an verfüllten Zechen möglich

Völlig ausschließen mochte der RAG-Vertreter solche Spätfolgen etwa an Gebäuden allerdings auch nicht. „Das sind dann Bergschäden“, betonte Markus Roth ausdrücklich. Solche Schäden werden auf die bekannte Weise als Bergschäden reguliert, versicherte der RAG-Mitarbeiter. Von den eventuellen Bergschäden betroffene Gebäudebesitzer zum Beispiel können diese dann wie bisher auch schon dem Bergschaden-Service-Center melden: unter der kostenfreien Telefonnummer 0800/ 27 27 271 oder der E-Mail-Anschrift bergschaeden@rag.de.

Die Stadtverwaltung wiederum schließt nicht aus, dass es an den verfüllten Schächten in Bottrop über Tage zu unkontrollierten Gasaustritten kommen kann. Möglich sei dies an den Schächten Prosper 1, 4, 5, 6 und 7, sowie Arenberg-Fortsetzung 1 und 2 sowie auch Jacobi 1 und 2. Eine intensive Überwachung dieser Ausgasungen sei vorgesehen, heißt es. Laufe die Entgasung planmäßig über die dafür vorgesehenen Leitungen in den Schächten ab, könne eine Gefährdung auch ausgeschlossen werden.

RAG-Vertreter informieren auch die Bürgerinnen und Bürger über ihr Grubenwasserkonzept, hier in Dinslaken.
RAG-Vertreter informieren auch die Bürgerinnen und Bürger über ihr Grubenwasserkonzept, hier in Dinslaken. © FUNKE Foto Services | Arnulf Stoffel

Grubenwasser bleibt 630 Meter tief unter der Erde

„Das Grubenwasser muss steigen, aber es wird in sicherem Abstand zu den Trinkwasserreservoirs bleiben“, erklärte Markus Roth. Früher wurde es aus den Bergwerken im mittleren Ruhrgebiet in die Emscher eingeleitet. Da die Emscher jedoch wieder ein abwasserfreier Fluss wird, sei das nicht mehr möglich und ab September 2022 auch nicht mehr erlaubt. Grubenwasser sei zu salzig für den Fluss, erklärte der RAG-Vertreter.

Stattdessen wird das Grubenwasser der fünf Bergwerke unter Tage zusammenfließen und zur alten Zeche Lohberg in Dinslaken durchgeleitet, um von dort aus in den Rhein gepumpt zu werden. So will die RAG erreichen, dass das Grubenwasser den von ihr für eine Tiefe von 630 Metern unter der Erde vorgesehenen Wasserspiegel nicht übersteigt. Das Abpumpen trage so zum Schutz der Grundwasservorkommen bei, aus denen Trinkwasser gewonnen wird, heißt es.