Düsseldorf. Im Düsseldorfer Sexshop soll ein Bottroper einen Mitarbeiter bedroht haben, als der ihn auf die Maskenpflicht hinwies. Jetzt steht er vor Gericht

Wer seine Maske im Geschäft nicht anzieht und dann auch noch den Verkäufer bedroht, der erregt derzeit mehr Aufmerksamkeit, als ihm lieb sein kann. Und so blickt Sven T. im Gerichtssaal am Mittwochmorgen auch etwas irritiert in die Kamera des Pressefotografen und hält sich dann etwas unbeholfen eine Akte vors Gesicht. Angeklagt ist der 31-Jährige aus Bottrop vor dem Düsseldorfer Amtsgericht wegen Bedrohung und Beleidigung.

Der 31-Jährige soll alkoholisiert gewesen sein

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In einem Erotikshop soll er ausgeflippt sein, als ihn der Verkäufer auf die Maskenpflicht hinwies. „Ich habe nichts zu verlieren. Ich springe zu dir rüber und schlage dich tot!“, steht in der Anklageschrift – Kirsten Etzbach, seine Anwältin, beteuert, ihr Mandant könne sich nicht erinnern, wie so oft sei er alkoholisiert gewesen. Er sei aber „ganz bestimmt kein Maskengegner. Er trägt ja auch jetzt eine.“

Vorbestraft wegen Beleidigungen

Der Angeklagte neben Rechtsanwältin Kirsten Etzbach.
Der Angeklagte neben Rechtsanwältin Kirsten Etzbach. © FUNKE Foto Services | Bernd Thissen

Sie räumt ein, dass ihr Mandant wegen Beleidigungen vorbestraft sei, schon viermal deshalb vor Gericht gestanden habe. Er sei herzkrank, habe eine Sozialphobie und keinen Job, die Mutter war Alkoholikerin, er sei in einer Pflegefamilie groß geworden, habe schlimme Dinge erlebt und leide „nach einem Anschlag an posttraumatischen Störungen“. Mittlerweile lebe er im betreuten Wohnen, eine Caritas-Betreuerin bescheinigt ihm im Zeugenstand, er sei auf einem guten Weg, man gebe ihm Halt und Struktur.

Wirt und Kellner: Er hat uns angespuckt

Auch ein Wirt und ein Kellner sagen vor Gericht gegen Sven T. aus. Er habe sie beschimpft und ihnen ins Gesicht gespuckt, als sie ihn und einen Kumpan aus ihrem Lokal in der Düsseldorfer Altstadt warfen. „Normalerweise beleidigt er nur“, entfährt es seiner Anwältin, und plötzlich sagt auch der bis dahin schweigsame Angeklagte zwei Sätze: „Wenn Sie das so sagen, wird das wohl so sein. Ich möchte mich dafür entschuldigen.“

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Bis zu einem Urteil muss er sich noch gedulden. Da der Mitarbeiter aus dem Sexshop gestern als Zeuge unentschuldigt fehlte und ein Ordnungsgeld von 150 Euro aufgebrummt bekommt, gibt es demnächst einen Fortsetzungstermin.