Essen. Auf Vergewaltigung lautet der Vorwurf. Der Tatort soll Bottrop sein. Angeklagt ist eine Frau aus Gelsenkirchen.

Fünf, sechs Jahre liegen die Vorfälle zurück, die das Landgericht Essen seit Mittwoch aufklären soll. Es geht um Gewalt in einer Beziehung - diesmal in einer von zwei Frauen. Angeklagt ist eine 25 Jahre alte Gelsenkirchenerin, weil sie damals in Bottrop ihre Freundin vergewaltigt und misshandelt haben soll.

Sie bestreitet das vor der XXIV. Essener Jugendstrafkammer. Dieses Gericht ist zuständig, weil die Angeklagte zur Tatzeit erst 20 und damit Heranwachsende war.

Den Kopf gegen Fenster geschlagen

Laut Anklage eskalierten Spannungen in der Beziehung mit der zwei Jahre jüngeren Frau mehrfach. Drei Taten nennt sie. In der Zeit von Dezember 2015 bis Januar 2016 soll die Angeklagte einmal in ihrer Bottroper Wohnung den Kopf ihrer Freundin gegen ein Fenster geschlagen haben.

An einem weiteren Tag zwischen August und November 2016 soll sie ihre Freundin im Schlaf unsittlich berührt haben, was rechtlich einer Vergewaltigung entspricht. Als diese wach wurde und sich beschwerte, soll sie dennoch weitergemacht haben.

Nasenbeinbruch erlitten

Schließlich listet die Anklage einen weiteren Tag im November 2016 auf, als es erneut Streit zwischen den beiden gab. Unvermittelt soll sie an den Haaren der Freundin gezerrt und deren Kopf auf einen Glastisch geschlagen haben. Anschließend habe sie diese in Bauch und Gesicht getreten. Die Freundin habe dabei einen Nasenbeinbruch erlitten.

Doch die Angeklagte weist das am Mittwoch zurück. Es sei zwar schon einmal zu Streit und Gewalt in der Beziehung gekommen. Sie räumt auch ein, dass sie die Freundin gegen die Wand gestoßen habe. Auf keinen Fall aber den Kopf gegen ein Fenster oder auf den Glastisch. Vergewaltigung und Tritte? Auch das stimme nicht.

Angeklagte beruft sich auf Erinnerungslücken

Auf Nachfragen von Richter Sebastian Jordan reagiert die Gelsenkirchenerin abwehrend, verweist auf Erinnerungslücken: "Das ist so lange her." Oder: "Ich war damals noch so jung."

2017 hatte das Paar sich getrennt, ihre Freundin ging damals eine Beziehung mit einem Mann ein. Prompt überzog die Angeklagte sie wohl mit üblen, vulgären Beleidigungen und Bedrohungen in Textnachrichten. Dass die Stalkeraktionen nicht gut waren, scheint sie heute einzusehen.

Beleidigende Textnachrichten

Aber die Nachrichten sind für die Angeklagten auch brisant. Richter Jordan zitiert aus einem Chat, in dem sie ihre Ex-Freundin mit "Schlampe, Hure" und weit schlimmeren Worten beleidigt. Da heißt es eindeutig: "Dann klatsche ich nicht nur deinen Kopf gegen den Glastisch." Was soll das anders heißen, als dass sie früher den Kopf auf den Tisch geschlagen hat? Nein, so will die Angeklagte das nicht sehen.

Und die Vergewaltigung. Die will sie sich gar nicht erklären können: "Vielleicht war das ein Tag, wo sie es falsch aufgefasst hat? Sie hat ja nichts gesagt." Richter Jordan hakt nach: "Wozu hat sie nichts gesagt?" Die Angeklagte: "Als ich sie überreden wollte."

Später hört das Gericht die heute 23 Jahre alte Ex-Freundin, die erst 2019 Anzeige erstattet hatte. Sie bleibt im Grunde bei der Belastung der Angeklagten, hat aber auch Erinnerungslücken. Beide Frauen waren auch mehrfach in psychiatrischer Behandlung. Zwei weitere Sitzungstage sind geplant.