Bottrop. Der Stellenplan sieht zusätzliche Kräfte für den Ordnungsdienst vor. Ein Beschluss zu einem AfD-Antrag zum KOD wäre jedoch rechtswidrig gewesen.

Künftig sollen mehr Mitarbeiter des Kommunalen Ordnungsdienste (KOD) auf den Bottroper Straßen und Plätzen unterwegs sein. Das geht aus dem Stellenplan als Teil des Haushaltsentwurfs hervor, der in der vergangenen Ratssitzung vorgestellt wurde. Demnach sollen künftig sieben zusätzliche Mitarbeiter den KOD verstärken.

Die Stadt plant diese sieben neuen Stellen, um die jeweiligen Schichten künftig mit sechs Mitarbeitern zu besetzen. Weiter heißt es im Stellenplan, dass dieser Aufgabenbereich verstärkt wahrgenommen werden solle und die Sicherheit und Ordnung in Bottrop stärkeren und anderen Kontrollen unterzogen werden solle. Dafür sei es notwendig, das Personal aufzustocken, „um eine effektive Bestreifung des Stadtgebiets sicherzustellen“.

Künftig sollen drei Zweierteam im Bottroper Stadtgebiet unterwegs sein

Geplant sei, dass künftig drei Zweierteams in der Stadt unterwegs sind, erläutert Markus Plänsken, Abteilungsleiter im Fachbereich Recht und Ordnung auf Nachfrage. Damit wäre am Ende eine zusätzliche Streife auf der Straße.

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Allerdings passiert das alles nicht von jetzt auf gleich. „Die Neukonzeptionierung und personelle Aufstockung des Kommunalen Ordnungsdienstes erfolgt stufenweise zum Stellenplan 2022 sowie in den Folgejahren“, heißt es in der Erläuterung der Maßnahme, die den Ratsmitgliedern.

Antrag der AfD greift in Organisationsermessen des Oberbürgermeisters ein

Darüber hinaus musste sich der Rat in seiner Sitzung auch an anderer Stelle mit dem KOD befassen. Die AfD hatte beantragt, eine Streife abzustellen um verstärkt in den Bereichen Ehrenpark, Berliner Platz, ZOB, Trapez und Saalbau nach dem Rechten zu sehen. Dabei bezog sich die Partei auf die Klagen der Anwohner und Geschäftsleute aus dem Bereich.

Allerdings machte Rechtsdezernent Paul Ketzer schnell deutlich, dass ein solche Beschluss gegen die Gemeindeordnung verstoßen würde, damit rechtswidrig wäre und beanstandet werden müsse. Denn der Rat sei nicht befugt, über den Einsatz des Personals zu entscheiden, so Ketzer. In letzter Konsequenz trage der Oberbürgermeister als oberster Dienstherr dafür die Verantwortung. Der Antrag der AfD greife ein in das „Organisationsermessen des OB“. Trotzdem hielt die AfD an dem Antrag fest, stimmte als einzige auch dafür.

Polizei sieht ihm Berliner Platz in Bottrop keinen Kriminalitätsschwerpunkt

Paul Ketzer nutzte die Gelegenheit, um sich auch zum Berliner Platz zu äußern. Er machte keinen Hehl daraus, dass die Situation dort für viele Bürger unerfreulich und unangenehm sei. Das wolle man auch so nicht hinnehmen, Gleichzeitig führte er aus, dass der Berliner Platz aus Sicht der Polizei kein Kriminalitätsschwerpunkt sei. Auch aus Sicht des kommunalen Ordnungsdienstes würden dort vor allem Ordnungswidrigkeiten begangen.

Dagegen wolle man vorgehen. Und das sei auch originäre Aufgabe des KOD. Für Straftaten sei die Polizei zuständig, gleiches gelte auch für Kontrollen von Fahrzeugen, machte Ketzer die Aufgabenverteilung deutlich. Die war zuletzt auch bei der gemeinsamen Kontrolle am vergangenen Freitag sichtbar geworden. Die sei von langer Hand geplant und vorbereitet worden und Ketzer schloss Wiederholungen nicht aus.