Bottrop. .Arbeitgeber, die Weiterbildungsangebote für ihre Beschäftigten wahrnehmen wollen, profitieren zum Jahreswechsel von einer Erleichterung.

Die Arbeitsagentur weist darauf hin, dass Betriebe ab dem kommenden Jahr leichter Anträge für die Weiterbildung mehrerer Beschäftigter stellen können. Denn ab dem 1. Januar seien auch Sammelanträge möglich

Arbeitgeber können so die Förderung der beruflichen Weiterbildung für mehrere Beschäftigte gleichzeitig mit nur einem Sammelantrag auf den Weg bringen. Die Förderleistungen werden als eine Gesamtleistung bewilligt.

Zuschüsse zu den Lehrgangskosten können erhöht werden

Zusätzlich zu den bisherigen Fördermöglichkeiten können die Zuschüsse zu den Lehrgangskosten und zum Arbeitsentgelt um bis zu fünfzehn Prozent erhöht werden. Diese zusätzliche Förderleistung wurde auf alle Betriebe unabhängig von der Betriebsgröße ausgeweitet. Damit sollen Arbeitgeber und ihre Beschäftigten bei der Bewältigung schwieriger struktureller Anpassungsprozesse gestärkt werden.

Das Angebot zur Weiterbildung könne auch dazu beitragen, Fachkräfte an den eigenen Betrieb zu binden oder neue Fachkräfte für künftige Herausforderungen zu qualifizieren, wirbt die Arbeitsagentur Bottrop für entsprechende Maßnahmen.

Bottroper Arbeitsagentur unterstützt Betriebe bei der Weiterbildung

Für Betriebe, die bei der Planung und Umsetzung betrieblicher Weiterbildung Unterstützung wünschen, bietet der Arbeitgeber-Service der Agentur für Arbeit Beratung und Unterstützung - entweder per Mail an: Bottrop.Arbeitgeber@arbeitsagentur.de oder telefonisch unter: 0800 4 5555 20.

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