Bottrop. . Die Staatsanwaltschaft legt dem Apotheker inzwischen 50.000 Fälle von gestreckten oder verunreinigten Krebsmedikamenten zur Last.

  • Die Staatsanwaltschaft Essen wird demnächst Anklage erheben gegen den Apotheker Peter S.
  • Inzwischen wirft sie ihm vor, in 50 000 Fällen Medikamente gestreckt oder verunreinigt zu haben
  • Offen bleibt, ob sie ihm auch nachweisen kann, dass deshalb Patienten gestorben sind

Die Staatsanwaltschaft Essen wird „demnächst“ Anklage gegen den Bottroper Apotheker Peter S. erheben. Sie wirft ihm vor, in Zehntausenden von Fällen Krebsmedikamente gestreckt oder verunreinigt zu haben. In ihren Ermittlungen sieht sie sich bestätigt durch den Beschluss des Oberlandesgerichtes, die Untersuchungshaft für S. zu verlängern.

Zu geringe Mengen an Wirkstoff

Seit der Verhaftung des Apothekers hat sich die Zahl der mutmaßlich gestreckten Medikamente noch einmal erhöht. 40 000 Fälle hatte ihm die Staatsanwaltschaft im Haftbefehl zur Last gelegt. Inzwischen glauben die Staatsanwälte mehr als 50.000 Fälle beweisen zu können.

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In diesen Fällen habe der Apotheker Präparate „mit zu geringen Mengen der verordneten Wirkstoffe und zum Teil unter Missachtung der vorgeschriebenen Hygieneregeln hergestellt, so dass die Qualität der Präparate gravierend gemindert oder völlig aufgehoben“ worden ist. In mindestens einem Fall liegt ein Laborbefund vor, in dem ein Präparat nur Kochsalzlösung ohne einen Wirkstoff enthalten hat.

Andere Bewertung

Das Recherchezentrum „Correctiv“ und das ARD-Magazin „Panorama“ berichten über eine Ausweitung des Skandals, weil der Apotheker mehr als 50 verschiedene Medikamente manipuliert haben soll. Diese Bewertung relativiert Oberstaatsanwältin Anette Milk. „Wir haben uns mit mehr als 50 Medikamenten befasst. In vielen Fällen handelt es sich um Begleitmedikamente, die zum Beispiel Nebenwirkungen dämpfen sollen. Unterdosierungen sind hier medizinisch anders zu bewerten.“

Gewerbsmäßiger Betrug

Zur Anklage bringen werde die Staatsanwaltschaft auf jeden Fall den Vorwurf des gewerbsmäßigen Betruges in 59 Fällen, weil der Apotheker die minderwertigen Präparate so abgerechnet habe, als sei es ein vollwertiges Medikament mit der vorgeschriebenen Wirkstoffkonzentration gewesen. Auf diese Weise soll er die Krankenkassen um mindestens 2,5 Millionen Euro geschädigt habe.

Gewerbsmäßiger Betrug gehört zu den „besonders schweren Fällen“, für die das Strafgesetzbuch Freiheitsstrafen bis zu zehn Jahren vorsieht. Ob es der Staatsanwaltschaft auch gelingt, dem Apotheker Körperverletzung, eventuell gar mit Todesfolge, nachzuweisen, lässt die Oberstaatsanwältin offen. Das Oberlandesgericht Hamm hatte beschlossen, dass der Apotheker weiter in Haft bleibt, weil ihm eine „,mehrjährige Freiheitsstrafe“ drohe. Die Richter hatten das aber ausschließlich mit Verstößen gegen das Arzneimittelgesetz und Betrug begründet.