Bottrop. Der Apotheker soll Krebsmittel gestreckt haben. Der Beweis, dass Menschen dadurch zu Schaden gekommen sind, erweist sich als „äußerst schwierig“.

  • Ein Bottroper Apotheker sitzt in Untersuchungshaft, weil er Krebsmedikamente gestreckt haben soll
  • Der Beweis, dass Menschen dadurch zu Schaden gekommen sind, erweist sich als „äußerst schwierig“
  • Für den Vorwurf des gewerbsmäßigen Betruges dagegen sei die Beweislage „eindeutig“

Bei den Ermittlungen gegen den Bottroper Apotheker, der Ärzten und damit Krebspatienten verdünnte und verunreinigte Immuntherapiepräparate geliefert haben soll, sieht sich die Staatsanwaltschaft Essen vor einer „äußerst schwierigen“ Beweisführung, sagt Staatsanwalt Rainer Kock. Zudem gerät sie in Zeitnot: Die zulässige Dauer der Untersuchungshaft läuft Ende Mai ab. Bis dahin muss die Staatsanwaltschaft eigentlich Anklage erheben. Ob die Untersuchungshaft verlängert werden kann, entscheidet das Oberlandesgericht.

Der Beschuldigte schweigt in Haft

Der Ende November verhaftete Apotheker sitzt weiter in Untersuchungshaft und schweigt zu den Vorwürfen. Er soll in 40 000 Fällen Immuntherapiemedikamente gestreckt oder verunreinigt und so die Krankenkassen um 2,5 Millionen Euro betrogen haben. „Für den Betrug ist die Beweislage eindeutig“, sagt Kock. Aber die eingeschalteten Gutachter tun sich schwer mit einem Nachweis, dass Patienten durch gepanschte Medikamente zu Schaden gekommen oder gar gestorben sind. Die Staatsanwaltschaft setzt ihre Hoffnungen jetzt auf die noch ausstehenden Expertisen.

Strafmaß bis zu zehn Jahren möglich

Auf jeden Fall wird die Anklage auf gewerbsmäßigen Betrug lauten und hier in einem besonders schweren Fall. Dafür sieht das Strafgesetzbuch eine Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren vor.