Bochum. . Der ehemalige USB-Chef Werner Meys muss sehr lange auf ein Urteil in seinem Verfahren warten. Er ist wegen des Verdachts der Untreue angeklagt. Doch auch ein Jahr nach Anklage-Erhebung ist ein Termin für seine Hauptverhandlung immer noch nicht absehbar. Grund: Der Richter ist längerfristig erkrankt.

Auch ein Jahr nach Erhebung einer Anklage gegen den Ex-Chef des Umweltservice Bochum (USB), Werner Meys, liegt eine Entscheidung über Schuld oder Unschuld noch in weiter Ferne. Grund ist eine längerfristige Erkrankung des zuständigen Richters am Bochumer Amtsgericht.

Meys wird Untreue vorgeworfen. Er soll seinerzeit den Betriebsratschef Jürgen Becker in eine zu hohe Gehaltsgruppe eingestuft haben. Die Anklage beruft sich auf § 119 des Betriebsverfassungsgesetzes, das es untersagt, einen Betriebsrat „um seiner Tätigkeit willen“ zu begünstigen. Eine konkrete mutmaßliche Gegenleistung, die unsauber wäre, wird in der Anklage aber nicht genannt.

Meys verlor wegen der Vorwürfe seinen Posten

Meys wollte sich nach Anklageerhebung nicht äußern, Becker wies die Vorwürfe zurück: „Ich bin mir keiner Schuld bewusst.“

Kurz nach Anklageerhebung verzögerte sich der Fall, weil die Justiz prüfte, ob das Land- oder Amtsgericht zuständig sei. Am Ende war es das Amtsgericht. Dort ist aber der Richter schon länger erkrankt. Eine Terminierung, hieß es am Dienstag auf Anfrage der WAZ, sei nicht absehbar. Meys hatte wegen des Verfahrens seinen Posten verloren, Becker wurde wieder in die frühere Gehaltsstufe zurückgestuft.