Bochum. Die Bochumer Staatsanwaltschaft hat Anklage gegen Werner Meys erhoben. Sie wirft dem Geschäftsführer des Umweltservice Bochum (USB) Untreue und Begünstigung des Betriebsratschefs vor. Auch dieser selbst soll vor Gericht.

Der langjährige Geschäftsführer des Umweltservice Bochum (USB), Werner Meys, soll auf die Anklagebank des Amtsgerichts. So will es die Staatsanwaltschaft. Auf WAZ-Anfrage erklärte am Mittwoch ihr Sprecher, Oberstaatsanwalt Paul Jansen, dass eine Anklage wegen des Vorwurfs der Untreue und wegen des Paragrafen 119 des Betriebsverfassungsgesetzes erhoben worden ist. Darin wird verboten, einen Betriebsrat „um seiner Tätigkeit willen“ zu begünstigen.

Die Staatsanwaltschaft wirft Meys vor, den Vorsitzenden des USB-Betriebsrates in eine zu hohe Gehaltsgruppe eingestuft zu haben, beziehungsweise daran verantwortlich mitgewirkt zu haben. Was aber das Ziel dieser mutmaßlichen Begünstigung sein könnte, wird in der Anklage nicht genannt. Sollte es zu einem Prozess vor Gericht kommen (verhandeln soll ein Einzelrichter), müsste wohl auch die Frage geklärt werden, ob Meys den Betriebsrat für unternehmerische Vorhaben auf seine Seite habe ziehen wollen.

Aufsichtsrat leitete Brandbrief an die Staatsanwaltschaft weiter

Angeklagt wurde auch der (für seine Tätigkeit freigestellte) Betriebsratschef. Ihm wird ebenfalls Untreue vorgeworfen, außerdem Beihilfe zu dem weiteren Anklagepunkt.

Die Ermittlungen laufen seit Juni. Ausgangspunkt war damals ein Schreiben eines Anonymus an einen USB-Beauftragten, der speziell auf korrektes Verhalten im Unternehmen achtet. Die Vorwürfe des Absenders waren schwer: Meys habe den Betriebsrat mit Bargeld geschmiert. Auch ein Aufstieg in den Aufsichtsrat soll in Aussicht gestellt worden sein. Der USB-Aufsichtsrat leitete diesen Brandbrief an die Staatsanwaltschaft weiter, um eine „zweifelsfreie Aufklärung“ zu gewährleisten.

Staatsanwalt Holger Heming ermittelte dann in dem Fall. Die Vorwürfe des Anonymus bestätigten sich zwar nicht, beziehungsweise erwiesen sich sogar als unschlüssig. Doch im Zuge dieser Abklärungen kam heraus, dass bei der Höherstufung des Gehaltes für den Betriebsrat gemauschelt worden sein soll. Die Sache wiegt aus Sicht des erfahrenen Staatsanwalts so schwer, dass er Meys und den Betriebsrat demnächst vor Gericht sehen will. Wann das sein wird, ist noch unklar.

Aufsichtsrats-Vorsitzende: Es gilt die Unschuldsvermutung

Meys soll sich zu Unrecht angeklagt fühlen. Er war am Mittwoch für die WAZ nicht zu erreichen. Der Betriebsratschef ebenfalls nicht, er soll krank geschrieben sein.

Aufsichtsrätin Martina Schmück-Glock (SPD) sagte am Mittwoch auf WAZ-Anfrage, dass Meys sie bereits über die Anklage informiert habe. Sie sei nicht mehr sehr überrascht gewesen, nachdem die Ermittlungen schon längere Zeit nicht eingestellt worden seien. Es gelte aber weiterhin die Unschuldsvermutung.

Die Ermittlungen haben bereits vor Monaten zu ersten Konsequenzen innerhalb des USB geführt: Die Frage, ob der Mitte 2014 auslaufende Vertrag von Werner Meys verlängert wird, sollte vertragsgemäß bereits Mitte 2013 beantwortet werden. Wegen des Verfahrens ist die Antwort aber auf Ende 2013 verschoben worden.