Bochum. Das Strafverfahren gegen den Geschäftsführer des Umweltservice Bochum (USB) wegen des Vorwurfs der Untreue bleibt beim Amtsgericht. Das Landgericht wird den Fall nicht übernehmen. Gleichzeitig betont der mitangeklagte Betriebsrat seine Unschuld.

Der Prozess gegen den Geschäftsführer des Umweltservice Bochum (USB), Werner Meys, und den Betriebsratsvorsitzender Jürgen Becker wegen des Vorwurfs der Untreue wird nun endgültig von einem Amtsrichter geleitet. Dieser hatte die Anklage der Staatsanwaltschaft ans Landgericht weitergereicht wegen der eventuell besonderen Bedeutung der Sache. Doch die Landrichter haben es jetzt abgelehnt, den Fall zu verhandeln, und ans Amtsgericht zurückverwiesen. Begründung: Der Fall sei von der personellen und medialen Bedeutung nicht so außergewöhnlich, dass eine Strafkammer entscheiden müsste. Ein Termin vor dem Amtsgericht steht nun noch nicht fest.

„Ich bin mir keiner Schuld bewusst“

Der Staatsanwalt wirft Meys vor, den für die Betriebsratstätigkeit freigestellten Becker in eine zu hohe Gehaltsgruppe eingestuft zu haben. Der Ankläger beruft sich dabei auch auf § 119 des Betriebsverfassungsgesetzes, das es untersagt, einen Betriebsrat „um seiner Tätigkeit willen“ zu begünstigen. Eine bestimmte mutmaßliche Gegenleistung, die unsauber wäre, wird in der Anklage aber nicht genannt.

Becker wies die Vorwürfe am Mittwoch gegenüber der WAZ zurück. „Ich bin mir keiner Schuld bewusst.“ 2010 habe Meys ihn gefragt, ob er Abteilungsleiter werden wolle (zu höherem Gehalt) - und er habe zugesagt. Dabei sei aber keineswegs gekummelt worden. Seit September 2013 habe der USB ihn wieder zurückgestuft - wegen des Verfahrens.

Werner Meys möchte sich gegenüber der WAZ nicht zu den Anklagevorwürfen äußern.