Bochum. . An diesem Dienstag läuft die mehr als 3000 Beschäftigten von Opel in Bochum die Frist zur Annahme des Sozialtarifvertrags ab. Außerdem geht vor dem Landgericht in Darmstadt der Prozess gegen Rainer Einenkel weiter. Der Betriebsratsvorsitzende hat gegen Opel geklagt.
In der Abwicklungs-Geschichte um das Opel-Werk könnte der heutige Tag in doppelter Weise einen Meilenstein markieren. An diesem 30. September wird nicht nur erneut und womöglich auch final die vor fast einem Jahr eingereichte Klage des Betriebsvorsitzenden und Opel-Aufsichtsratsmitglied Rainer Einenkel gegen die Adam Opel AG vor dem Landgericht Darmstadt verhandelt. Zugleich läuft für die mehr als 3000 Opel-Beschäftigten auch die Frist zur Annahme des Sozialtarifvertrags ab.
Nach Auskunft eines Unternehmenssprechers haben bis zum Wochenende etwa 2000 Mitarbeiter den dreiseitigen Vertrag unterschrieben. Zögernde Opelaner beklagten bislang vor allem die offenbar zum Teil um bis zu einige Zehntausend Euro zu geringen Abfindungszahlungen. Dieses Problem soll nun eine Einigungsstelle klären.
Betriebsbedingte Kündigung
Im Wesentlichen geht es um die Frage, ob die im Tarifvertrag beschlossene sogenannte Bruttoisierung von Nettoverdiensten etliche Beschäftigte schlechter darstellt, weil einige steuerlich relevante Aspekte nicht berücksichtigt werden. Mittlerweile, so Rechtsanwalt und Arbeitsrechtler Daniel Balzert, der einige Opelaner vertritt, spreche nichts mehr gegen eine Unterzeichnung des Vertrags, da Opel schriftlich versichert habe, dass erst einmal kein Mitarbeiter trotz der möglicherweise falschen, in den Vertrag genannten Abfindungshöhen seine Ansprüche verliere. Geltend machen müsse jeder Opelaner seine Ansprüche einzeln.
Fakt ist, so sieht es der von Opel und der IG Metall ausgehandelte Sozialtarifvertrag vor, dass für alle Beschäftigten, die das Papier nicht fristgemäß unterzeichnen, eine betriebsbedingte Kündigung ausgesprochen werden kann und damit vermutlich kein Wechsel in die Transfergesellschaft möglich wäre. Wegen der von Opel gegebenen Beschäftigungsgarantie bis zum 31. Dezember, könnten Kündigungen frühestens Anfang 2015 mit der gesetzlichen Kündigungsfrist von in der Regel sechs bis achten Monaten ausgesprochen werden.