Bochum. . Weil er ein Nachbarsmädchen missbraucht hat, hat das Landgericht Bochum einen 67-Jährigen zu vier Jahren Haft verurteilt. Er hatte bei seinen Übergriffen Sex-Spielzeug eingesetzt, die Taten gefilmt und Bilder auf seinem PC gespeichert. Die Sechsjährige vertraute sich schließlich einer Freundin an.
Wegen sexuellen Missbrauchs eines sechsjährigen Nachbarsmädchens muss ein 67-jähriger Bochumer für vier Jahre ins Gefängnis. Das Landgericht hat den Mann am Freitag für insgesamt sieben angeklagte Vorfälle verurteilt. Zwei davon wertete die Kammer als schwer. In das Urteil floss außerdem der Besitz von Kinderpornografie ein. Bei der Durchsuchung der Wohnung des Mannes hatte die Polizei Hunderte entsprechende Filme und Fotos entdeckt, die auf Festplatten und USB-Sticks gespeichert waren.
Über einen Zeitraum von rund sechs Monaten hat sich der in der Innenstadt wohnende Mann an der Sechsjährigen vergangen. Er hatte das Kind in eine nicht benutzte Wohnung gelockt und es dort mehrfach missbraucht - bis hin zum versuchten Geschlechtsverkehr. Bei den Übergriffen entkleidete er das Opfer, benutzte Sex-Spielzeug, filmte die Taten und speicherte die Bilder davon auf seinem Rechner. Auch Pornos soll er dem Mädchen vorgespielt haben. Das Kind hatte sich schließlich einer Freundin anvertraut.
Den Sachverhalt hatte der 67-Jährige bereits im Grunde eingeräumt. Das Urteil im Landgericht am Freitag soll er gefasst auf der Anklagebank hingenommen haben.