Bochum. Ein 49-jähriger Bochumer hat vor Gericht gestanden, seine Nichte (8) sexuell missbraucht zu haben, als er auf sie aufpassen sollte. Außerdem wird ihm Besitz von Kinderpornografie vorgeworfen. Das bestreitet er aber. Im Gericht wurde er verhaftet, weil er dem Prozess ferngeblieben war.

Für einen 49-jährigen Mann aus dem Bochumer Osten, dem die Staatsanwaltschaft Kindesmissbrauch und Besitz von Kinderpornografie vorwirft, wird es jetzt sehr ernst. Er soll sich am 1. Februar 2013 an seiner achtjährigen Nichte massiv vergangen haben. Laut Anklage sollte er auf sie aufpassen und holte sie von der Schule ab. In seinem ehelichen Schlafzimmer soll er sie aufgefordert haben, sich gegenseitig auszuziehen, und sich dann sexuell schwer an ihr vergriffen haben. Noch am selben Tag offenbarte sich das Mädchen seinen Eltern. Die alarmierte Polizei fand später auf seinem Computer rund 40 Bild- und Videodateien mit kinderpornografischen Szenen. Darin hatten unbekannte Verbrecher sogar Säuglinge missbraucht.

Was die Lage für den Angeklagten noch brisanter macht: Er ist mehrfach und einmal sogar einschlägig vorbestraft. Im Jahr 2008 musste er wegen Besitzes von Kinderpornografie eine Geldstrafe in Höhe von 2400 Euro (80 Tagessätze) bezahlen. Außerdem soll er sich schon damals einem Kind seiner damaligen Freundin sexuell genähert haben.

Angeklagter: „Das war meine eigene Dummheit, eine eigene Schuld“

Der Angeklagte, ein arbeitsloser Fachangestellter und Vater zweier Kinder, zu denen er keinen Kontakt hat, war zum Prozessauftakt am Donnerstag um 9 Uhr unentschuldigt ferngeblieben, obwohl er schon vor einem Monat eine Ladung erhalten hatte. Richter Johannes Kirfel ließ ihn deshalb mit einem Haftbefehl suchen. Um 12 Uhr saß der Angeklagte dann in Begleitung zweier Wachtmeister und in einen zerzausten Winteranorak gehüllt auf der Anklagebank.

Die Polizei hatte ihn in seiner neuen Wohnung in Gelsenkirchen aufgefunden. Vor kurzem war er mit seiner Ehefrau aus seiner Wohnung ausgezogen, ohne die Behörden zu informieren. Auch zu seinem Verteidiger war er einfach nicht hingegangen. „Das war meine eigene Dummheit, eine eigene Schuld“, sagte er über sein ignorantes Verhalten.

Erstmals beriet er sich deshalb am Donnerstag im Zellenkeller des Landgerichts mit seinem Anwalt. Über diesen legte er dann im Saal ein Geständnis ab - was den Übergriff auf das Mädchen betrifft. Den Kinderporno-Vorwurf bestritt er. Die Dateien seien gegen seine Absicht auf seine Festplatte geraten, als er auf Seiten mit Erwachsenen-Pornos gesurft habe. Er habe sie dann gelöscht.

Dazu wird jetzt am 6. März die Polizei im Zeugenstand gehört. Der Angeklagte blieb in Haft.