„Sie sind mit Glück durch die Lücken des Systems gekommen“, wendete sich Richterin Hadwig Noesselt gestern bei der Urteilsverkündung mahnend an den 36-jährigen Angeklagten. Dem Schulbusfahrer wurde vor dem Amtsgericht vorgeworfen, ein zwölfjähriges Mädchen bei der Rückfahrt von der Schule im Bus sexuell missbraucht zu haben.

Zum Teil unklare Aussagen des Mädchens gegenüber Zeugen und der Polizei standen im Raum. Der Gelsenkirchener soll der Zwölfjährigen unter den Rock gefasst und sie im Genitalbereich berührt haben. Auch von versuchten Küsse und einem leichten Biss in die Wange des Mädchens war die Rede.

Das eingeschüchterte und beschämte Kind konnte sich im Zeugenstand jedoch an die Sachverhalte teils gar nicht oder auf Nachfrage nur vage erinnern. Auch die Zeugen brachten kein Licht ins Dunkel. Der Tatvorwurf des sexuellen Missbrauchs ließ sich daher aus Mangel an Beweisen nicht aufrechterhalten.

Dass der Angeklagte dem Mädchen aber an den Hintern fasste, sah das Gericht anhand der Aussagen des Mädchens gegenüber der Polizei und vor Gericht als erwiesen an. Hierauf bestand die Zwölfjährige in ihren Antworten auch beharrlicher. An den Po fassen ist kein sexueller Missbrauch, sondern eine „tätliche Beleidigung“. Für dieses Delikt wurde bei der Polizei aber kein Strafantrag gestellt, so dass es nicht verfolgt werden kann. Dieses Versäumnis bei den Ermittlungen führte zum Freispruch des Angeklagten, obwohl das Gericht von seiner Unschuld nicht überzeugt war.