Bochum. . Die Bundespolizei hat für die Zweitligapartie Bochum gegen Düsseldorf eine Allgemeinverfügung erlassen. Sie untersagt das Mitführen von Glas und Pyrotechnik im gesamten Bochumer Hauptbahnhof. Die Bundespolizei rechnet damit, dass 240 „Problemfans“ aus Düsseldorf auf dem Schienenweg anreisen.
Vor und nach der Zweitligapartie des VfL Bochum gegen Fortuna Düsseldorf am Donnerstag, 25. September, gilt im gesamten Bochumer Hauptbahnhof ein Glasverbot. Die Bundespolizei hat eine sogenannte Allgemeinverfügung erlassen. Sie untersagt allen Reisenden im Bahnhof das Mitbringen von Glasflaschen oder -behältnissen. Das Verbot gilt am Donnerstag von 16 bis 24 Uhr.
Ebenfalls untersagt ist auch das Mitführen von Pyrotechnik. Zuwiderhandlungen will die Bundespolizei mit einem Zwangsgeld von 100 Euro ahnden. Sie kündigte an, das Verbot im gesamten Hauptbahnhof mit Einsatzkräften der Bundesbereitschaftspolizei zu überwachen.
Die Allgemeinverfügung hatte die Bundespolizei in der vergangenen Spielzeit schon einmal bei der gleichen Paarung erlassen. Das Verbot von Glas und Pyrotechnik im gesamten Bochumer Hauptbahnhof gilt in dieser Saison zum ersten Mal. Die Bundespolizei rechnet damit, dass 240 „Problemfans“ aus der Landeshauptstadt auf dem Schienenweg nach Bochum fahren. Auch in diesem Punkt gibt sich die Polizei gewappnet.