Bochum. . Nach einem schweren Ausraster im Straßenverkehr steht ein 39-jähriger Autofahrer vor dem Schöffengericht. Er soll einen anderen Autofahrer, der ihn angehupt hatte, bespuckt , beleidigt und dann sogar umgefahren haben. Im Grunde ist er geständig, macht aber eine erhebliche Einschränkung.
Wohl nur wenige Autofahrer beherrschen die Kunst, sie im Straßenverkehr niemals zu ärgern. Ein 39-jähriger Audi-Fahrer zählt nicht dazu. Er steht seit Dienstag vor dem Schöffengericht, weil er einen VW-Fahrer auf der Bessemer Straße angespuckt, beleidigt und umgefahren haben soll.
Das Drama passierte am 24. Januar 2014 um 13 Uhr. Der Angestellte wollte mit seinem A3 wenden und hielt auf der Fahrbahn an. Hinter ihm hupte ein Handwerker (45) in seinem Touran, zweimal. Da stieg der A3-Fahrer laut Anklage aus, spuckte den VW-Fahrer durchs Seitenfenster an und beleidigte ihn. „Es war irgendwas wie Schwein und Hund“, sagte der 45-Jährige im Zeugenstand. Als er damals seinerseits ausgestiegen war, um den Wütenden zur Rede zu stellen, soll dieser Gas gegeben und den Bochumer frontal auf die Motorhaube geladen haben. Von dort stürzte er zu Boden und hatte nachher Schmerzen am Bein, an der Brust und einer Hand. Beim Versuch, zu flüchten, würde der 39-Jährige von Zeugen gestoppt.
Prozess wird fortgesetzt
Der Angeklagte (nicht vorbestraft, keine Punkte) ist im Grunde geständig. Wegen Stress am Arbeitsplatz sei er damals „sehr erregt“ gewesen. „Ich weiß, dass man das nicht macht. Ich habe es aber gemacht“, sagte er im Büßerton. Umgefahren habe er das Opfer aber nicht vorsätzlich, er habe es übersehen. Der 45-Jährige glaubt ihm dies, wie er zur Verwunderung des Gerichts sagte. Er habe ihm auch längst verziehen, nachdem eine Entschuldigung erfolgt sei. Das Gericht scheint dieser Milde nicht ganz zu trauen; am 11. September wird der Prozess fortgesetzt.
Wegen des Vorfalls hat der Angeklagte zurzeit keinen Führerschein mehr.