Bochum. . Wegen Besitzes von Kinderpornografie hat das Schöffengericht einen 70-jährigen Rentner aus Bochum verurteilt. Er bekam zehn Monate Haft auf Bewährung. Durch seine Taten waren anfangs sogar vier weitere, völlig unschuldige Familienmitglieder in Verdacht geraten.
Der 70-jährige Angeklagte hatte seine Taten mit Neugier erklärt. Im Internet hatte er sich 800 Fotos und Videos mit kinderpornografischem Inhalt heruntergeladen. Dafür wurde er vom Schöffengericht zu zehn Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Außerdem muss er als Auflage 1200 Euro an den Kinderschutzbund in Bochum überweisen.
Der 70-Jährige war bisher nicht vorbestraft. Im August 2013 stand aber plötzlich die Polizei mit einem Durchsuchungsbeschluss vor der Tür seines Hauses, in dem auch vier weitere Familienmitglieder leben. Wie gegen den Rentner lief auch gegen sie - verdeckt - ein Verfahren, weil sie ebenfalls im Verdacht standen, sich Kinderpornografie zu Hause verschafft zu haben. Grund: Der verdächtige Internetanschluss, über den die menschenverachtenden Bilder heruntergeladen worden waren, gehörte der Tochter des Rentners. Also gerieten alle, die in dem Haus lebten, ins Visier der Polizei, obwohl sie völlig unschuldig waren.
Internetfirma gab der Polizei einen Hinweis
Nur eben der Rentner nicht. Noch während der Durchsuchung gestand er das Herunterladen. Im Prozess war er sehr reuig. Auf die Spur kam die Polizei ihm, nachdem eine Internetfirma die Taten entdeckt und sie gemeldet hatte. Über die IP-Nummer des Rechners fanden die Ermittler dann zu dem Haus des Täters.