Bochum. . Wegen des massenhaften Besitzes von kinderpornografischen Fotos und Videos hat das Schöffengericht einen 22-jährigen Bochumer zu anderthalb Jahren Haft auf Bewährung verurteilt. Er hatte solche Bilder auch im Internet öffentlich zugänglich gemacht. Der Staatsanwalt: „Er ist quasi Schreibtischtäter.“
Als plötzlich die Polizei vor der Tür stand und einen Durchsuchungsbeschluss wegen des Verdachts der Kinderpornografie in der Hand hielt, dürfte einer Familie aus Bochum der Schrecken in die Glieder gefahren sein. Erst stand der Vater in Verdacht, obwohl er unschuldig ist. Der Täter war sein Sohn (22), der dort wohnt. Am Donnerstag wurde er vom Schöffengericht zu anderthalb Jahren Haft auf Bewährung verurteilt.
Auf seinem PC hatte der Auszubildende mehrere tausend Fotos und Videos mit kinderpornografischen Szenen gehortet. Einige schilderte der Staatsanwalt exemplarisch in der Anklage - es sind ganz besonders abscheuliche Missbrauchstaten, die unbekannte erwachsene Verbrecher an Kindern begangen haben. Einige Opfer waren noch Kleinkinder.
Der Angeklagte hatte sich die Aufnahmen auf Tauschbörsen im Internet verschafft und damit gleichzeitig auch öffentlich zugänglich gemacht. Das ist wie der Besitz selbst ebenfalls strafbar. Insgesamt fünf solcher Internet-Aktivitäten zwischen September und Dezember 2011 wurden dem Azubi jetzt nachgewiesen.
„Hinter jedem dieser Dateien steckt ein realer Kindermissbrauch“
Auf die Schliche gekommen war ihm die Polizei in Dänemark. Bei Routinerecherchen im Netz stieß sie auf seine IP-Adresse und informierte ihre deutschen Kollegen. Die Bochumer Beamten nahmen seinen PC und andere Datenspeicher mit.
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Der Angeklagte gab über seinen Verteidiger alles zu. Viel zu bestreiten gab es angesichts der Beweise auf der Festplatte auch nicht. Sein Mandant schäme sich sehr, meinte der Anwalt. Als Richter Werner Pattard dem Angeklagten vorhielt, wie wohl seine Mutter reagiert habe, als plötzlich die Polizei mit so einem Verdacht vor der Haustür gestanden habe, brach der 22-Jährige in Tränen aus. „Ich bereue die Tat zutiefst“, meinte er - auch wegen seiner Eltern. Nach der Durchsuchung damals hatte er sich in eine Therapie begeben.
"Kein Schreibtischtäter"
Pattard machte ihm deutlich: „Hinter jedem dieser Dateien steckt ein realer Kindermissbrauch.“ Wenn es nicht die Nachfrage von Leuten wie dem Angeklagten gebe, würde es nicht so ein Angebot geben - und keine Kinder dafür missbraucht. Er sei für diese Verbrechen mitverantwortlich. Der Staatsanwalt formulierte es so: „Er ist quasi Schreibtischtäter.“
Als Bewährungsauflage muss der Azubi 500 Euro an der Kinderschutzbund zahlen. Das Urteil nahm er an; es ist jetzt rechtskräftig.