Bochum. Wegen Besitzes von 66 Dateien mit kinder- und jugendporrnografischen Inhalten wurde ein 39-jähriger Bochumer zu sechs Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Das Landeskriminalamt war ihm auf die Schliche gekommen und hatte dann seine Wohnung durchsucht.

Am Anfang des Prozesses stritt der 39-jährige Angestellte noch ab, die kinder- und jugendpornografischen Dateien auf seinen PC heruntergeladen zu haben. Das müsse wohl ein Unbekannter ihm untergejubelt haben. Als die Strafjustiz ihm aber vor Augen hielt, dass die Beweislage für ihn aufgrund der computertechnischen Fakten äußerst schlecht sei, nahm der Verteidiger seinen Mandanten auf dem Gerichtsflur beiseite - und erklärte kurz darauf im Gerichtssaal: „Wir kürzen das ab. Die Anklage ist zutreffend.“ Das Urteil des Schöffengerichts: Sechs Monate Haft auf Bewährung. Außerdem muss sich der Täter von einem Therapeuten untersuchen lassen, ob eine Therapie erforderlich ist.

Insgesamt 66 Dateien, die schweren sexuellen Missbrauch von Kinder und Jugendlichen zeigen, hatte der ledige und kinderlose Angeklagte auf seiner Festplatte gespeichert. Einige standen auch unter seinem Account in einem Chatroom, in dem sich viele Minderjährige tummeln.

Auch der bloße Besitz fördert mittelbar den Kindesmissbrauch

Richter Dr. Axel Deutscher hielt ihm vor Augen, dass man auch mit dem bloßen Sich-Verschaffen solcher Bilder das gesamte Verbrechenssystem der Kinderporno-Hersteller unterstütze. „Damit werden diejenigen gestärkt, die solche Bilder produzieren unter Gewaltanwendung gegen Kinder.“ Auch der Staatsanwalt betonte, dass Kindesmissbrauch durch die Konsumenten dieser Aufnahmen „mittelbar gefördert“ werde.

„Ich heiße es nicht für gut“, sagte der Angeklagte nachher. Auf seine Spur war ihm im vergangenen Dezember das Landeskriminalamt gekommen im Zuge von Ermittlungen gegen einen Verdächtigen im Saarland. Bei einer Hausdurchsuchung wurde dann der Computer des Bochumers samt Zubehör beschlagnahmt. Er war bisher nicht vorbestraft.

„Ich hoffe, dass ich Sie hier nicht wiedersehen muss“, sagte der Richter. Der Angeklagte: „Hoffe ich auch.“