Bochum. . Die Bandidos wehren sich gegen das Verbot, ihre Symbole öffentlich zu tragen. Zwei Mitglieder des Motorradclubs aus Bochum und Unna haben bei der Polizei in Kutten eine Selbstanzeige erstattet. Jetzt müssen die Gerichte entscheiden. Beide Seiten, Staatsanwaltschaft und die Verteidiger der Bandidos, sind siegessicher.
Im Polizeipräsidium dürften die Beamten nicht schlecht gestaunt haben: Zahlreiche Mitglieder der Bandidos hatten sich am Freitag Vormittag an der Uhlandstraße in Begleitung ihrer Anwälte eingefunden. Zwei von ihnen stachen heraus, durch das - inzwischen verbotene - Tragen der Kutte des Motorrad-Clubs, die sie unmittelbar vor dem Präsidium anzogen, und mit der für die Polizisten verblüffenden Nachricht, sich selbst wegen des Verstoßes gegen das Vereinsgesetz anzeigen zu wollen.
Im Präsidium wurden die Personalien eines 44-Jährigen vom Chapter Bochum und eines 46-jährigen Mendeners, der dem Chapter Unna angehört, aufgenommen, ihre Kutten beschlagnahmt. Die Aktion vom Freitag ist der erste Schritt der Bandidos, gerichtlich gegen das Verbot ihrer Symbole und Abzeichen vorzugehen.
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Die Ermittlungsbehörden in NRW spielten ein "Spiel mit falschen Karten", kritisiert Anwalt Reinhard Peters die Debatte um das sogenannte "Kutten-Verbot" und die Erlasse von Innenminister Ralf Jäger: Selbst die Polizei wisse inzwischen nicht mehr, welche Symbole eigentlich noch erlaubt und welche verboten seien. Gerichte müssten deshalb "möglichst schnell" für Klarheit sorgen, daher die Selbstanzeige.
In Bochum hat sich die Staatsanwaltschaft Mitte Juli der Auffassung anderer Behörden angeschlossen und Rocker-Gruppierungen das öffentliche Zurschaustellen ihrer Symbole untersagt, mit Verweis auf ein Urteil des Oberlandesgerichts in Hamburg. Ob sich das auf NRW übertragen lässt, „das ist die Rechtsfrage, die zu klären ist“, sagt Christian Kuhnert, Sprecher der Bochumer Staatsanwaltschaft: „Wir sehen, dass das strafbewährt ist und die sehen das nicht so.“
Die Staatsanwaltschaft muss nun eine entsprechende Klageschrift einreichen. Die erste Instanz in diesem Fall, wohl das Amtsgericht, wird in einer mündlichen Verhandlung darüber entscheiden müssen, ob die Beschlagnahme der Kutten rechtens ist und ob ein Verstoß gegen das Vereinsgesetz vorliegt. In diesem Fall könnte den beiden Rockern aus Bochum und Menden eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe drohen.
In NRW dürfte der Fall Präzedenz-Charakter haben
Vor der gerichtlichen Klärung haben die Bandidos an anderer Stelle auf die erlassenen Verbote bereits reagiert. Die Homepage des hiesigen Chapters ist schon seit Tagen offline. Auch das Vereinsheim an der Alten Wittener Straße muss längst ohne Schriftzug und ihr Logo, den „Fat Mexican“ mit Machete und Pistole, auskommen.
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Überraschend komme der Vorstoß der Rocker per Selbstanzeige für die Staatsanwaltschaft nicht, sagt Christian Kuhnert, der damit rechnet, dass sich eine endgültige gerichtliche Entscheidung noch lange hinziehen wird. Beide Seiten könnten sich auf einen Gang durch mehrere Instanzen gefasst machen. „Es wird wohl bis zum Oberlandesgericht in Hamm gehen“, schätzt Kuhnert.
Aus Sicht der Verteidiger der Bandidos könnte letztlich auch der Bundesgerichtshof eine "höchstrichterliche Entscheidung" fällen, die Klarheit für beide Seiten mit sich bringt. Für die Ermittlungsbehörden und für die Rocker-Gruppierungen in NRW dürfte der Fall Präzedenz-Charakter haben.
Bei den beiden Bandidos, die jetzt Selbstanzeige gestellt haben, handelt es sich nach Angaben der Staatsanwaltschaft zwar um zwei Männer, die bislang nicht mit dem Gesetz in Konflikt geraten sind. Aber das hiesige Chapter, das seit dem Jahr 2000 existiert, steht unter intensiver Beobachtung durch die Polizei.
Zwar sei die Szene rund um die Rocker in Bochum ruhiger als in anderen Städten, „das heißt aber nicht, dass wir uns um deren Gefährlichkeit keine Gedanken machen“, sagt Polizei-Sprecher Volker Schütte. Die Polizei habe deshalb ein „sehr wachsames Auge“. Und sie wird mit Spannung auf den Ausgang des Verfahrens blicken. Die Kutten ruhen bis zu einer Entscheidung in der Asservatenkammer der Bochumer Staatsanwaltschaft. Die beiden Bandidos werden darauf für längere Zeit verzichten müssen. Soviel steht schon fest.