Duisburg. . Die Hells Angels und die Bandidos müssen ihre Symbole von öffentlich einsehbaren Plätzen entfernen, sonst begehen sie eine Straftat. Für die anderen in Duisburg ansässigen Rockergangs gilt diese Regelung jedoch nicht. So entsteht in der hiesigen Szene quasi eine Zwei-Klassen-Gesellschaft.
Seit vergangener Woche dürfen laut einer Entscheidung der Duisburger Staatsanwaltschaft auch hiesige Rockerbanden ihre Symbole nicht mehr in der Öffentlichkeit tragen oder zeigen. Das gilt jedoch ausschließlich für die Hells Angels und die Bandidos.
Das führt zu der kuriosen Situation, dass es in Duisburg unter den Rockern nun eine Zwei-Klassen-Gesellschaft gibt. Während die Mitglieder der oben genannten Gangs bei Verstößen nun strafrechtlich verfolgt werden, können andere Gruppierungen – wie Satudarah, Black Jackets oder MC Gremium – nach wie vor straffrei in ihren mit Vereinsemblemen bestückten „Kutten“ herumfahren. Und der Konkurrenz eine lange Nase zeigen.
Seltsame Ungleichbehandlung
Der Grund für diese seltsame Ungleichbehandlung: Die Staatsanwaltschaft beruft sich auf ein Urteil des Oberlandesgerichts Hamburg, das im April 2014 das öffentliche Zurschaustellen dieser Symbole untersagte. Andere Staatsanwaltschaften in NRW hatten dieses Verbot bereits einige Tage zuvor übernommen, Duisburg folgte in der Vorwoche. Das Problem: Das Urteil bezieht sich auf ein Vereinsverbot, das jedoch aktuell nur die Hells Angels und die Bandidos betrifft. Somit fehlt bei Verstößen der anderen Gangs eine rechtliche Grundlage zum Einschreiten.
Unterdessen haben die Bandidos am Dienstagabend damit begonnen, die Schriftzüge an ihrem Vereinslokal an der Charlottenstraße (Altstadt) zu entfernen. Das mussten sie, weil dieser nun ein Verstoß gegen das Vereinsrecht darstellt. Die Polizei war am Freitag vor Ort, hatte die Gangmitglieder darauf hingewiesen und eine Anzeige geschrieben. Die Folge: ein Strafverfahren, das durch die Staatsanwaltschaft Duisburg eingeleitet wurde. Das Einzige, was an dem gelben Haus verbleiben durfte, war der Schriftzug „Fat Mexican“.
Polizeipräsidentin Dr. Elke Bartels begrüßte die Rechtsauffassung der Staatsanwaltschaft: „Wir gehen gemeinsam konsequent mit allen rechtlichen Möglichkeiten gegen die Rockergruppierungen in Duisburg vor und dulden weder ihr martialisches Auftreten noch Provokationen oder Machtdemonstrationen.“