Bochum. Wegen eines massiven Rückschnitts von Grünwuchs an einem Bahn-Damm in Bochum-Langendreer hat sich die Organisation „Pro Grün“ beschwert: An dem Damm sei viel zu viel Vegetation zerstört worden. Das Naturschutzgesetz verbiete dies aber zum Schutz nistender Vögel.
Im östlichen Langendreer hat die Sense kräftig zugeschlagen. Vor wenigen Tagen haben Arbeiter einen wild wuchernden Grünwuchs rund um die Bahnüberquerung im Bereich Oberstraße/Dürener Straße so weit zurückgeschnitten und abgesägt, dass die Naturschutzorganisation „Pro Grün“ beim Grünflächenamt der Stadtverwaltung beschwert hat.
„Hier ist auf eine Tiefe von drei Metern auf den Stock geschnitten worden, ohne Rücksicht auf nistende Vögel“, beklagt Sylvia Peters, die für „Pro Grün“ tätig ist. Das verstoße aber gegen das Bundesnaturschutzgesetz. In Paragraf 39, Absatz 5, heißt es: „Es ist verboten, Bäume... Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze in der Zeit vom 1. März bis 30. September abzuschneiden oder auf den Stock zu setzen.“ Zulässig sind lediglich „schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses der Pflanzen oder zur Gesunderhaltung von Bäumen“.
„Wenn ich Vogel wäre, würde ich dort nisten“
Auftraggeber war die Deutsche Bahn. Angeblich sollte nur der Gehweg von einer Überwucherung befreit werden. Dieser Auftrag wurde dann aber offenbar sehr freizügig interpretiert.
Ob auch Vogelnester in dem abgeholzten Bereich zerstört worden sind, ist unklar. Sylvia Peters sagt jedoch: „Wenn ich Vogel wäre, würde ich dort nisten.“ Horst Ley vom Vorstand von „Pro Grün“ beklagt: „In jedem Frühjahr ist es dasselbe Leid, dass zu viel Grün zurückgeschnitten wird.“ Es sei überhaupt kein Problem, wenn Gefahrenbäume beseitigt würden. Teilweise würden aber auch Nachbarbäume mitbeseitigt und so viel geschnitten, dass möglichst lange Zeit kein erneuter Einsatz erforderlich sei. Außerdem würden die beauftragten Firmen nach Umfang der Arbeiten bezahlt. „Das ganze System krankt zu Lasten des Grüns.“
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Ein Stadt-Sprecher erklärte am Dienstag auf WAZ-Anfrage: „Leider musste gehandelt werden. Die Verkehrssicherheit war nicht mehr gewährleistet. Bewuchs reichte bis auf den Gehweg und in die Fahrbahn hinein.“ Hinweise auf eine Verletzung des Artenschutzes - etwa Vogelnester - seien nicht festgestellt werden. Auch ein Ordnungswidrigkeitsverfahren würde nicht eröffnet. Ganz sauber fand die Stadt den Rückschnitt aber wohl auch nicht: „Wir werden den Vorgang zum Anlass nehmen und mit der Bahn sprechen, dass solche Arbeiten regelmäßig in der vegetationsfreien Zeit von Oktober bis Februar durchgeführt werden.“
Auch die Deutsche Bahn selbst will die Vorwürfe von Pro Grün jetzt prüfen, wie sie gestern auf Anfrage der WAZ mitteilte.