Bochum. Am Bochumer Gericht finden in diesen Wochen mehrere Prozesse wegen Straftaten statt, die sich gegen Senioren richteten. Am Montag ging es um einen besonders kaltblütigen Raubüberfall in einem Seniorenheim. Es folgen Prozesse wegen Veruntreuung und Diebstahls.
Ein besonders kaltblütiges Verbrechen in einem Bochumer Seniorenheim bleibt wohl ungesühnt. Das ist das Ergebnis eines Gerichtsprozesses am Montag.
Der Täter war am 23. Februar in das in der Innenstadt gelegene Heim eingebrochen und dort in die Wohnung eines 88-jährigen Mannes, der gerade schlief. Als das Opfer durch die Geräusche wach wurde, bat der Täter um einen Kaffee. Den wollte der Senior zunächst spendieren. Doch dann wurde er misstrauisch und sah nach, ob sein Geld noch da war. Als er merkte, dass im Nachtschrank Portmonees mit 270 Euro fehlten, wollte er die Tür absperren, um eine Flucht zu verhindern. Dann eskalierte alles: Der Täter schubste den wehrlosen Rentner zu Boden, fixierte ihn mit dem Knie auf dem Oberkörper und zog ihm eiskalt und ohne jedes Mitgefühl drei Ringe vom Finger ab. Damit flüchtete er.
Verantwortlich dafür, „dass sich einige Bürger nicht mehr sicher fühlen“
Nach mindestens vier weiteren Einbrüchen in zwei Privatwohnungen in Wattenscheid und in ein Restaurant und ein Café im Bermuda-Dreieck war Anfang März ein vielfach vorbestrafter Dieb (23) aus Bochum gefasst worden. Auch der Raub auf den Rentner wurde ihm angelastet. Deshalb stand er am Montag vor dem Amtsgericht. Die Einbrüche gab er zu, nicht jedoch den so brutalen Überfall.
Zwar hatte die Kripo nach der Festnahme ein Portmonee des Opfers bei ihm gefunden, doch das will er auf der Straße gefunden haben. Die Richter glaubten davon „kein Wort“, konnten ihm den Raub aber trotzdem nicht nachweisen. Der 88-Jährige hatte den Angeklagten bei einer polizeilichen Wahllichtbild-Vorlage als Täter identifiziert. Doch sicher war sich der sehbehinderte Mann nur zu 50 Prozent. Und so wurde der 23-Jährige gestern nur wegen der anderen Taten verurteilt - dies aber zu zwei Jahren und drei Monaten Haft.
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Der Täter, sagte Oberstaatsanwalt Pieper, sei „einer denjenigen, die dafür verantwortlich sind, dass sich einige Bürger nicht mehr sicher fühlen.“ Allein „aus generalpräventiven Gründen“ müsse er hinter Gitter. Auch Richter Dr. Axel Deutscher attestierte dem Täter „Abgezocktheit“.
Verfahren gegen einen examinierten Altenpfleger
Um Senioren als Opfer von Kriminellen geht es auch in weiteren Prozessen in Bochum: Am 25. Juni beginnt das Verfahren gegen einen examinierten Altenpfleger (36), der im Auftrag eines bekannten Pflegeunternehmens viele Senioren in deren Privatwohnungen versorgte. Das nutzte er laut Anklage schamlos aus. Zwischen Mai 2011 und Februar 2013 soll er in 20 Fällen Wertsachen, vor allem Schmuck, im Wert von rund 80.000 Euro erbeutet haben. Dem Vernehmen nach soll er voll geständig sein. Er ist längst gefeuert worden.
Ein weiterer Fall: Am Dienstag, 3. Juni, muss eine Altenbetreuerin (59) vor Gericht. Vorwurf: 37.000 Euro von einer pflegebedürftigen Klientin veruntreut.