Bochum. Im Betrugsverfahren gegen den Bochumer Medienberater Sascha Hellen steht eine Entscheidung bevor. Der 36-Jährige will kurzfristig persönlich von der Staatsanwaltschaft vernommen werden, hieß es am Donnerstag bei der Justizbehörde. Danach wird entschieden, ob Anklage erhoben wird oder nicht.

Im Betrugsverfahren der Staatsanwaltschaft gegen Sascha Hellen steht eine Entscheidung bevor. „Die Ermittlungen sind abgeschlossen“, erklärte der Sprecher der Staatsanwaltschaft, Christian Kuhnert, am Donnerstag auf WAZ-Anfrage. Kurzfristig habe der Medienberater gebeten, „persönlich von unserer Dezernentin vernommen zu werden. Dies wird in den nächsten 14 Tagen geschehen“, so Kuhnert. Anschließend werde verkündet, ob Anklage erhoben oder das Verfahren – möglicherweise gegen Auflagen – eingestellt wird.

Ermittlungen wurden ausgeweitet

Seit 2013 ermittelt die Staatsanwaltschaft gegen den 36-jährigen Promi-Vermittler. Im Zuge der Honoraraffäre der Stadtwerke, so der Vorwurf, soll er für sechsstellige Zahlungen keine ausreichenden Gegenleistung erbracht haben. Ende 2012 kündigte der Energieversorger sämtliche Verträge fristlos. Nach einer Hausdurchsuchung in Gerthe wurden die Ermittlungen vom Verdacht auf Untreue auf Betrug ausgeweitet.

Stillstand herrscht derweil im Zivilprozess. Die Stadtwerke verlangen von ihrem einstigen Geschäftspartner 240.000 Euro zurück: u.a. einen 113.000-Euro-Vorschuss für ein Konzert mit Paul McCartney. Hellen hat die Stadtwerke im Gegenzug auf Zahlung von 345.000 Euro verklagt. Eine gütliche Einigung scheiterte. Ein neuer Termin, so heißt es, ist noch nicht angesetzt.