Bochum. Freie Sicht auf die Fahrbahn: Der WAZ-Bericht über besorgte Anwohner der Blumenfeldstraße in Weitmar findet große Resonanz. Zahlreiche Leser machen auf weitere Gefahrenstellen vor ihrer Tür aufmerksam und fordern Begrenzungspfosten als Sichtschutz. Das Rathaus verspricht: „Jeder Antrag wird sorgfältig geprüft.“

Edith Auerbach hat den Stein ins Rollen gebracht. Beim Abbiegen vom Hofgrundstück auf die Blumenfeldstraße gerät sie ins Schwitzen. Autos auf dem Parkstreifen versperren die Sicht auf die Fahrbahn. Poller könnten die Wagen auf Distanz halten und die Unfallgefahr bannen. Edith Auerbach bat die Stadt um eine Genehmigung. Doch das Rathaus sagte nein. „Wir müssen alle Anträge ablehnen. Die Straßenverkehrsordnung überträgt dem Verkehrsteilnehmer die Sorgfaltspflicht. Wer aus einer Ausfahrt fährt, hat die Pflicht, auf die anderen Verkehrsteilnehmer zu achten. Gegebenenfalls muss man sich einweisen lassen“, hieß es vor einer Woche auf WAZ-Anfrage.

Zwei Behörden, eine Antwort

„Die Straßenverkehrsordnung sieht für Anwohner tatsächlich kein Recht auf Poller vor. Aber es gibt bauliche Maßnahmen, die das Tiefbauamt genehmigen kann. Dazu gehören Begrenzungspoller“, ergänzt nunmehr Stadtsprecher Thomas Sprenger. Soll heißen: Poller-Anträge, die das Straßenverkehrsamt ablehnen muss, können von den Bau-Kollegen durchaus befürwortet werden: insbesondere dann, wenn sich vor Ort eine Unfallgefahr bestätigt. Sprenger: „Der Antrag ist an das Tiefbauamt zu richten. Die Prüfung erfolgt immer im Einzelfall – sowohl durch das Straßenverkehrs- als auch das Tiefbauamt. Die Bürger erhalten anschließend Antwort.“

Weitere Hinweise auf Gefahrenstellen

Stockumer Straße, Frauenlob-straße, Schwalbengrund, Ginsterweg, Kulmer Straße, Sachsenring, Markstraße, Nikolausstraße: Zahlreiche WAZ-Leser weisen in Zuschriften auf Unfallgefahren wegen fehlender Poller hin.

Die WAZ wird sämtliche Warnungen (ohne Namensnennung) an die Stadt weiterreichen.

Weitere Hinweise an die WAZ-Redaktion, Huestraße 25, 44787 Bochum; E-Mail: j.stahl@waz.de

Zahlreiche Leser, die sich bislang vergeblich um Poller bemüht haben, können nun auf eine Genehmigung durch die Stadt hoffen. So auch Edith Auerbach. „Wir werden uns die beschriebene Situation auf der Blumenfeldstraße 22-24a noch einmal genau ansehen“, kündigt das Presseamt an.

Dabei werden die Experten auch die Poller bemerken, die links und rechts in direkter Nachbarschaft bereits ausreichende Sicht auf die Fahrbahn gewährleisten. Warum die Pfosten hier erlaubt sind, während sie Edith Auerbach und ihren Mitbewohnern bislang verweigert wurden, erklärt die Stadt mit den verschiedenen Zuständigkeiten. Offenbar habe das Tiefbauamt den Pollern auf den Nachbargrundstücken zugestimmt, während sie bei den Auerbachs verboten wurden. Das werde so nicht wieder passieren, bekräftigt Sprenger: „Die Bürger sollen Sicherheit haben.“