Bochum. 6000 Euro Schmerzensgeld muss ein Bochumer Zahnarzt zahlen. Er hatte eine Patientin nicht über alternative Behandlungsmöglichkeiten aufzuklären.
Ein Bochumer Zahnarzt muss einer Patientin 6000 Euro Schmerzensgeld zahlen, weil er sie nicht richtig aufgeklärt hatte. Das Oberlandesgericht (OLG) Hamm hat damit ein Urteil des Bochumer Landgerichts bestätigt.
2007 hatte der Zahnarzt der Klägerin (71) eine prothetische Neuversorgung empfohlen und sodann neue Brücken und Veneers im Unter- und Oberkiefer eingegliedert. 2009 beendete die Frau die Behandlung bei diesem Zahnarzt und verlangte Schadensersatz. Sie klagte über Beschwerden beim Essen und überempfindliche Zähne. Es hätten Einzelkronen und keine verblockten Brücken geplant werden müssen. Über die mögliche Versorgung mit Einzelkronen sei sie zudem nicht aufgeklärt worden.
Einzelkronen mit wesentlich unterschiedlichen Risiken und Erfolgschancen
Laut Urteil sei zwar kein Behandlungsfehler feststellbar, weil nicht auszuschließen sei, dass die geschaffene Bisssituation zunächst fachgerecht gewesen sei und sich erst später verändert habe. Dennoch schulde der Zahnarzt Schmerzensgeld, weil er es versäumt habe, die Patientin über die alternative Behandlungsmöglichkeit mit Einzelkronen aufzuklären. Diese habe gegenüber der ausgeführten Verblockung wesentlich unterschiedliche Risiken und Erfolgschancen gehabt.