Bochum. . Zu 17.000 Euro wurde ein Mechatroniker (29) vom Bochumer Landgericht verurteilt, weil er auf einer Geburtstagsparty einen 22-jährigen Gast mit einer Flasche am Auge so schwer verletzt hatte, dass seine Sehkraft nur noch bei zwei Prozent liegt.

Nach einem folgenschweren Schlag mit einer Glasflasche auf ein Auge ist ein 29-jähriger Mechatroniker aus Herne zur Zahlung von 17.000 Euro Schmerzensgeld verurteilt worden. Diese Sanktion verhängte jetzt die 9. Strafkammer des Bochumer Landgerichts. Parallel dazu bestrafte sie ihn wegen schwerer Körperverletzung zu zwei Jahren Haft auf Bewährung.

Das Drama war am 30. Juli 2011 auf der Geburtstagsfeier der damaligen Freundin des Mannes in einem Schrebergarten in Wanne-Eickel passiert. Es gab Streit um eine gestohlene Kamera. Als sich laut Urteil einer der Gäste (22) von dem Mechatroniker nicht durchsuchen lassen wollte, rastete dieser aus. Er war alkoholisiert. Mit einer Glasflasche schlug er dem Gast ins Gesicht und verletzte das rechte Auge so schwer, dass dessen Sehkraft heute nur noch bei zwei Prozent liegt. Der 22-Jährige kann mit diesem Auge nur noch verschwommene Bilder wahrnehmen.

Geständnis nach Verhaftung

Der Prozess sollte bereits am vergangenen Montag beginnen. Doch der bisher nicht vorbestrafte Angeklagte erschien nicht im Gerichtssaal, in dem bereits alle Juristen und Gutachter Platz genommen hatten. Er habe den Termin vergessen, teilte sein Verteidiger mit. Und sein Mandant habe eigenen Angaben zufolge auch keine Zeit, an diesem Tag doch noch zu erscheinen.

So was lassen sich Strafrichter nicht gerne bieten. Sie ließen den Angeklagten verhaften und einsperren. Drei Tage schmorte er im Gefängnis. Im Prozess war er dann geständig.

2600 Euro muss er sofort an sein Opfer zahlen, den Rest der 17.000 Euro in Monatsraten zu je 300 Euro. Sollte er nicht regelmäßig zahlen, könnte dies für die Richter ein Grund sein, die Strafaussetzung zur Bewährung zu widerrufen. Dann müsste der Täter die zwei Jahre Haft absitzen.