Bochum. . Ein Bundesbeamter fühlt sich als Zeuge schlecht behandelt. Eine Richterin hatte ihm zu seinem Entsetzen zwei Kripo-Beamte nach Hause geschickt, um ihn vorführen zu lassen. Diese Aktion hält der Bochumer aber für völlig ungerecht. Der Richterin schickt er eine Dienstaufsichtsbeschwerde.
Michael Seiffert ist verärgert über eine Amtsrichterin. Der 53-jährige Telekom-Beamte aus Bochum war bei einer Gewalttat als Zeuge dazwischengegangen, um eine Frau zu schützen. Am Ende standen aber zu seinem Entsetzen zwei Kriminalbeamte vor seiner Haustür, um ihn für eine Gerichtsverhandlung vorzuführen. Die Richterin hatte dies angeordnet. Seiffert: „Dass ein Zeuge solche Schwierigkeiten hinnehmen muss, ist enttäuschend.“
Im vergangenen Juli hatte Seiffert in einem Drogeriemarkt in Weitmar gesehen, wie eine Kundin mehrfach von ihrem Ex-Lebensgefährten geschlagen wurde. Seiffert griff ein, brachte die Frau in Sicherheit und rief die Polizei. Monate später bekam er eine Ladung des Amtsgerichts Gelsenkirchen-Buer. Dort war der Tatverdächtige angeklagt worden, denn außer der Körperverletzung wurde ihm auch eine Raubtat in Gelsenkirchen vorgeworfen.
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Seiffert fühlte sich nicht wohl in seiner Zeugenrolle. Er hatte Sorgen, dass der Angeklagte – ein polizeibekannter Mann – sich bei ihm rächen könnte. Schließlich könnte die private Zeugenadresse dem Tatverdächtigen über seinen Verteidiger bekannt sein. Also meldete er sich beim Gericht mit der Bitte, auf seine Zeugenaussage zu verzichten. Das wurde aber von der Richterin schriftlich als unbegründet abgelehnt.
Vorwurf: Freiheitsentziehende Maßnahme ohne Grund
Seiffert sagt, er habe sich mit dieser abschlägigen Antwort abgefunden. Als er in der vergangenen Woche dann zu der Gerichtsverhandlung fahren wollte, klingelte es aber an seiner Tür und zwei Kriminalbeamte in Zivil standen vor ihm. Die Richterin hatte Zweifel gehabt, ob Seiffert zu dem Prozess erscheint – und hatte deshalb rein vorsorglich veranlasst, dass er für eine Aussage im Gericht bereitsteht – notfalls auch zwangsweise.
Darüber ist Seiffert fassungslos. Denn er habe sich keineswegs vor dem Prozess drücken, sondern sich in seine Bürgerpflicht fügen wollen. Als die Polizei geklingelt habe, sei er denn auch gerade im Begriff gewesen, sich zum Gericht aufzumachen. Er habe bereits seine Jacke in der Hand gehabt und den Routenplaner für sein Navigationsgerät herausgelegt. Die Beamten hätten dies auch gemerkt und seien ohne ihn wieder abgezogen.
Nachdem Seiffert als Zeuge ausgesagt hatte, hat er jetzt über einen Anwalt eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die Richterin auf den Weg gebracht. Vorwurf: freiheitsentziehende Maßnahme ohne Grund.