Bochum. . Zwei Raubopfer sind am Montag in Bochum für einen Akt der Selbstjustiz verurteilt worden. Die beiden Gebrauchtwagenhändler bekamen jeweils Bewährungsstrafen. Sie hatten zwei Männer auf einen bloßen Verdacht hin schwer in die Mangel genommen.
Nach einem brutalen Akt von Selbstjustiz sind am Montag zwei Betreiber eines Gebrauchtwagenhandels in Riemke verurteilt worden. Die 29 und 30 Jahre alte Männer bekamen vor dem Amtsgericht jeweils 18 Monate Haft auf Bewährung. Außerdem müssen sie je 800 Euro an gemeinnützige Zwecke zahlen.
Ende 2011 hatten drei vermummte Räuber das Geschäft mit Reizgas überfallen und dabei einen Mitarbeiter verletzt. Beute: 20.000 bis 25.000 Euro und rund 40 Kfz-Briefe und Autoschlüssel. Die Täter, die bis heute nicht ermittelt sind, flüchteten mit einem Auto. Monate später, am 10. August 2012, meinten die beiden jetzt angeklagten Gebrauchtwagenhändler, auf ihrem Firmengelände einen der Räuber wiedererkannt zu haben.
Angeklagten bestritten anfangs jede Gewalt
Beweise hatten sie zwar nicht, dennoch nahmen sie diesen Mann (35) und einen Begleiter (36) schwer in die Mangel: In der Anklage ist von Drohungen mit einer Pistole die Rede und von Schlägen mit einem Baseballschläger und einer Eisenstange. Beide wurden gefesselt und geknebelt. Außerdem wurden Masken über ihren Kopf gestülpt. Vier Stunden dauert diese Aktion in einem Baucontainer. Danach wurden die Opfer freigelassen. Sie sollen Todesangst gehabt haben.
Die Angeklagten (bisher nicht vorbestraft) räumten die Vorwürfe erst im Laufe des Prozesses ein, nachdem sie anfangs noch jede Gewalt bestritten hatten. Einer der beiden Geschädigten blieb dem Prozess trotz Ladung fern. Der andere wurde aus der Strafhaft, wo er wegen eigener Strafaten einsaß, in den Zeugenstand vorgeführt.