Bochum. Nach einem rabiaten Streit um eine Parkgebühr (es geht um 50 Cent) müssen ein Rechtsanwalt und ein Zahnarzt insgesamt 2800 Euro ans Land zahlen. Sie standen am Montag wegen des Vorwurf des Raubes vor Gericht - Im Dezember 2012 sollen sie auf einem Parkplatz einen Parkplatzwächter attackiert haben.
Eine absolute Seltenheit erlebte am Montag das Schöffengericht: Einem Bochumer Rechtsanwalt (50) sowie einem Arzt (51), der zugleich auch Zahnarzt ist, wurde ein Raub vorgeworfen. Es ging um 50 Cent. Jetzt sollen die zwei Akademiker büßen.
„Ich sage Herr Dr. und Herr Dr. Dr.“, meinte Richter Dr. Axel Deutscher zu Prozessbeginn und wollte damit Verwechselungen bei der Anrede vermeiden, denn beide Angeklagten, zwei Brüder, tragen denselben Namen. Am 18. Dezember 2012 sollen sie auf einem Parkplatz in der Innenstadt einen 77 Jahre alten Parkplatzwächter attackiert haben. Sie kamen vom Weihnachtsmarkt zurück und wollten mit ihrem Auto wieder vom Parkplatz wegfahren, als der Parkplatzwächter eine Nachzahlung von 3,50 Euro forderte. Das sahen sie nicht ein. Der Zahnarzt war nur zur Zahlung von 1,50 Euro bereit.
„Beide schließen nicht aus, dass Verbalinjurien gefallen sind“
Er gab dem 77-Jährigen ein Zwei-Euro-Stück und verlangte 50 Cent zurück. Als der 77-Jährige dies ablehnte, eskaliert alles. „Betrüger, los, rück das Geld raus“, sollen der Anwalt und der Zahnarzt den 77-Jährigen beschimpft haben. Laut Anklage schlugen und traten sie gegen sein Kassenhäuschen, bis ein Türbrett herausbrach. In seiner Angst soll es der 77-Jährige geduldet haben, dass der Zahnarzt an ihm vorbei in das Häuschen ging und dort 50 Cent wegnahm. Sein Bruder soll dabei auf bedrohliche Weise einen großen Regenschirm hinter seinem Rücken gehalten haben. „Der Zeuge ist in Angst und Schrecken versetzt worden“, sagte der Oberstaatsanwalt.
Auch interessant
Die Angeklagten zogen es zunächst vor, zu schweigen. Doch als der Richter ihnen vor Augen führte, was strafjuristisch alles passieren könne und auch auf mögliche Reaktionen der Anwalts- und Arztkammer hinwies, ließen die Brüder über ihre Verteidiger - jedenfalls im Kern - ein Geständnis verkünden. „Man war wütend“, erklärte ein Verteidiger das Geschehen damals. Und: „Beide schließen nicht aus, dass Verbalinjurien gefallen sind.“
Das Gericht stufte die Anklagevorwurf zu einer Nötigung herab und stellte das Verfahren ein, machte aber eine Auflage: Der Anwalt (Geringverdiener) zahlt 300 und der Zahnarzt (Gutverdiener) 2500 Euro ans Land. „Ich zahl’s für ihn“, erklärte der Arzt.