Bochum. . Nach einem wuchtigen Tritt gegen den Kopf eines Disco-Gastes steht ein Oberhausener (34) vor dem Bochumer Schwurgericht. Vorwurf: versuchter Totschlag. Das Opfer, ein Duisburger, hatte in akuter Lebensgefahr geschwebt. Doch die Täterschaft ist völlig ungeklärt.
Fast wäre der 26-jährige Disco-Gast damals an seinen schweren Verletzungen gestorben. Ein Mann hatte ihn vor dem Lokal an der Rombacher Hütte so massiv gegen den Kopf getreten, dass er später mit Knochenbrüchen am Schädel und mit einer Gehirnblutung auf der Intensivstation um sein Leben kämpfte.
Der Tatverdächtige steht seit Montag vor dem Schwurgericht in Bochum. Staatsanwalt Danyal Maibaum wirft ihm versuchten Totschlag vor. Aber der Angeklagte schweigt und ist nicht geständig.
Am 10. März gegen 5 Uhr früh, hatte der 26-jährige Disco-Gast, ein Duisburger, Ärger mit einer anderen Person in dem Lokal gehabt. Dafür wurde er vom Personal herauskomplimentiert. Im Eingangsbereich gab es dann erneut Ärger, diesmal mit mehreren Türstehern.
Sie sollen den Gast aus zunächst noch unklaren Gründen zu Boden getreten haben. Als er von einem Zeugen vom Boden wieder aufgerichtet werden sollte, eilte aber eine weitere Person heran. Laut Anklage soll sie „ohne rechtfertigenden Grund“ und „mit Anlauf“ gegen die rechte Kopfhälfte des zur dieser Zeit immer noch benommenen Duisburgers getreten haben.
Es kommt wohl alles auf die Aussagen von zwei Zeugen an
Das Opfer kam ins Krankenhaus, wo sich sein Zustand dramatisch verschlechterte. Er schwebte in akuter Lebensgefahr, konnte aber in einer Not-OP gerettet werden. Wochenlang wurde er stationär behandelt.
Der Angeklagte, ein Oberhausener, war damals Mitarbeiter in der Disco. Bereits in dem Lokal soll er mit dem späteren Opfer handfest aneinandergeraten sein. Nach der Tat war er zunächst verschwunden.
Die Kripo suchte nach ihm. Vier Tage später stellte er sich im Bochumer Präsidium. Rund zwei Monate saß er in U-Haft. Danach wurde der Haftbefehl gegen Auflagen außer Vollzug gesetzt - und jetzt am ersten Verhandlungstag sogar ganz aufgehoben.
Kripo-Beamter habe mit „innerer Voreingenommenheit“ ermittelt
Jetzt vor dem Schwurgericht macht er von seinem Schweigerecht Gebrauch. Allerdings sprach sein Verteidiger Reinhard Peters. Seine Ausführungen laufen darauf hinaus, dass sein Mandant Opfer einer Verwechslung sei, denn er bestreite die Täterschaft „nachhaltig“.
Ein Kripo-Beamter habe mit „innerer Voreingenommenheit“ ermittelt und ein „trickreiches Vorgehen“ an den Tag gelegt. Sein Mandant, so Peters, „stellt ausdrücklich klar, dass er nicht der Täter ist. Er rechnet fest mit einem Freispruch.“
Der Justiz liegt zwar ein Video vor, aber dies zeigt nur das Geschehen an der Kasse, nicht aber den furchtbaren Kopftritt vor der Disco. Nun kommt wohl alles auf die Aussage von zwei damaligen Begleitern des Opfers an. Sie werden von den Richtern im Zeugenstand genauestens befragt werden.
Das Schwurgericht hat Termine bis 7. März eingeplant.