Die Anordnung der Richterin ist unverhältnismäßig und ohne Fingerspitzengefühl. Zeugen sind manchmal, ob aus Sicht der Justiz begründet oder nicht, wegen einer Vorladung verunsichert oder sogar im Stress. Das sollte man immer berücksichtigen.

Überhaupt, was ist das für eine Symbolik! Da zeigt ein Bürger - wie immer wieder von Politik und Polizei gefordert - als Zeuge einer Straftat Zivilcourage und guckt nicht einfach weg - und dann schickt ihm der Staat hinterrücks zwei Polizeibeamte auf den Hals. Nebenbei sind solche Besuche auch immer geeignet, ein Getuschel in der Nachbarschaft anzuregen.

Zum Mittel einer Zwangsvorführung greifen Richter normalerweise höchstens dann, wenn die Hauptverhandlung längst begonnen hat und der geladene Zeuge ohne Entschuldigung einfach wegbleib und somit den ganzen Prozess blockiert. Würde aber auch eine rein vorsorgliche Zwangsvorführung Schule machen, würde die Justiz bei Zeugen nur Furcht statt Vertrauen erzeugen.