Bochum/Herne. . Wegen Diebstahls im besonders schweren Fall müssen sich drei Frauen aus Bochum und Herne vor dem Amtsgericht Bochum verantworten. Als Spielhallenaufsicht sollen sie in Bochum mit gefälschter Buchführung insgesamt fast 130.000 Euro aus der Kasse für sich selbst abgezweigt haben.

Drei Frauen aus Bochum und Herne haben eine Zeit lang geglaubt, in einer Spielhalle in der Bochumer Innenstadt das große Los gezogen zu haben. Sie waren dort als Aufsicht angestellt und unter anderem mit dem Befüllen der insgesamt fast 50 Spielautomaten betraut. Dabei sollen sie aber viele Monate lang systematisch ihren Arbeitgeber ausgetrickst haben, indem sie die Buchführung fälschten und gewaltige Beträge aus der Kasse abzweigten - insgesamt fast 130.000 Euro.

Im Kern sind alle drei geständig. Nur die Höhe der Summe stellen sie in Abrede. Eine 53-jährige Hernerin soll laut Anklage 68.893 Euro gestohlen haben, eine 46-jährige Bochumerin 36.402 Euro und eine 23-jährige Bochumerin 24.000 Euro. Insgesamt stehen in der Anklage rund 600 Einzeltaten zwischen September 2010 und April 2012.

Quittungen falsch ausgefüllt

Die Masche ging laut Anklage so: Wenn ein Automat anzeigte, dass sich sein Geldbestand dem Ende zuneigte, griffen die Mitarbeiterin in eine so genannte Handkasse, die zum Befüllen der Geräte bereitstand. Statt aber das Geld tatsächlich in die Spielgeräte zu stecken, zweigten sie es teilweise in die eigene Tasche ab. In einer so genannten Handliste verbuchten sie die entsprechenden Beträge aber so, als hätten sie alles in die Automaten gesteckt. Meist handelte es sich jeweils um einen kleinen dreistelligen Euro-Betrag.

Eines Tages fiel den Spielhallenbetreibern auf, dass da etwas nicht stimmen konnte. Sie verglichen die Beträge, die beim Befüllen der Automaten jedesmal technisch gezählt worden sein sollen, mit den Quittungen über die Entnahmen aus der Handkasse. Dabei kam dann ein sechsstelliger Schaden ans Licht.

„Ich will das nicht schönreden“

„Grundsätzlich haben wir was weggenommen. Ist richtig“, sagte die 53-jährige Angeklagte, die heute von Hartz IV lebt. „Manchmal haben wir nicht aufgefüllt, aber die Quittung ausgefüllt und das Geld entnommen.“ So viel Geld wie in der Anklage vorgeworfen sei dies aber nicht gewesen. Die beiden Mitangeklagten - sie arbeiten mittlerweile als Produktionshelferin und als Kommissioniererin - äußerten sich genauso. Allerdings sind die Summen, die sie einräumen, immer noch beträchtlich - insgesamt rund 40.000 Euro. „Ich will das nicht schönreden, fünfstellig wird das schon gewesen sein“, sagte eine der Angeklagte nur über ihre eigene Beute. Dass in der Anklage viel höhere Beutesummen stünden, läge wohl an technischen Defekten in den Automaten, die das Befüllen falsch gezählt hätten.

Das Schöffengericht wird nun weitere Ermittlungen anstellen. „Meiner Meinung kommen wir heute nicht weiter“, sagte Richter Werner Pattard. Ein neuer Termin - wohl mit Zeugen und neuen Beweismitteln - wird wohl erst in vielen Wochen stattfinden.

Forderung nach Schadensersatz

Neben einer vom Schöffengericht verhängten Bestrafung müssen die drei Angeklagten im zivilrechtlichen Wege auch mit Schadensersatzforderungen ihres ehemaligen Arbeitgebers rechnen. Das kann so weit führen, dass sie über Jahre hinweg gepfändet werden. Aus ihrer Sicht ist es deshalb für sie wichtig, dass in dem zu erwartenden Strafurteil eine möglichst geringe Summe festgestellt wird.