Bochum. . Zu sieben Jahren Haft hat das Bochumer Landgericht am Donnerstag einen 25-jährigen Räuber verurteilt. Der hatte bei einem Überfall auf eine Spielhalle eine 37-jährige Angestellte mit Handschellen an ein Heizungsrohr angekettet. „Tu was ich sage! Dann siehst du deine Familie wieder!“ hatte er vorher gedroht.

Der Räuber ist erst 25 Jahre alt, hat aber bereits eine massive kriminelle Karriere hinter sich. Am Donnerstag wurde der Bochumer schon wieder verurteilt: Diesmal verhängte das Bochumer Landgericht sieben Jahre Haft.

Es ging um einen Überfall auf eine Spielhalle am 8. Dezember 2011 in Eickel. Der bereits wegen Raubtaten und gefährlicher Körperverletzung vorbestrafte Mann gab sich dort zunächst als spielender Kunde aus, holte dann aber aus seinem Auto ein Messer und Handschellen und bedrohte die Angestellte (37). „Tu was ich sage! Dann siehst du deine Familie wieder!“ Dabei zeigte er auf sein Messer im Hosenbund und sagte auch, dass er eine Pistole dabei habe. Nachdem er das Geld aus der Kasse erbeutet hatte (ca. 600 Euro), schnitt er das Telefonkabel durch packte den PC ein, der die Kameraaufzeichnungen speichert. Danach sperrte er die völlig verängstigte Frau in die Herrentoilette ein, indem er sie dort mit den Handschellen ans Heizungsrohr ankettete. Dort ließ er sie allein zurück. Nach einigen Minuten konnte sich das Opfer mühsam befreien.

Weiterer Vorwurf steht noch im Raum

Erst Monate später, im Mai 2012, wurde er gefasst. Da hatte er mit einem Komplizen (und einer Pistole) versucht, in Essen eine Tankstelle auszurauben. Das klappte aber nicht. Auf der Flucht mit einem Pkw verfuhren sich die Räuber, so dass sie unabsichtlich wieder am Tatort vorbeikamen. Dort befand sich aber bereits die Polizei; sie wusste, wie das Fluchtfahrzeug aussah.

Für diese Tat bekam er Ende 2012 vier Jahre und drei Monate Haft. Diese Strafe wurde jetzt wegen des Spielhallenüberfalls auf sieben Jahre erhöht. Die Staatsanwältin wollte neun Jahre.

Angeklagter wollte seine Tat herunterspielen

Überführt wurde der 25-Jährige über DNA-Spuren. Dadurch geriet er auch in Verdacht, Ende 2011 einen Getränkehandel in Bochum überfallen zu haben. Die Tat in Eickel gestand er jetzt vor der 9. Strafkammer, die in Bochum nicht. Daher läuft das Verfahren wegen der Bochumer Tat allein weiter.

Die Angestellte aus der Spielhalle bat er im Prozess um Entschuldigung. Sie nahm dies nicht an.

Der Angeklagte neigte vor Gericht dazu, die Schwere seiner Tat herunterzuspielen. Richter Volker Talarowski meinte dazu: „So eine Tat kann man nicht verharmlosen.“