Bochum. Die Beteiligung des Kaufes des Essener Energieversorgers Steag durch die Stadtwerke Bochum hatte für Kritik gesorgt. CDU-Ratsherr Lothar Gräfingholt klagte beim Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, weil die Stadt ihm keine Kopien des Kaufvertrages zukommen lassen wollte. Nun gab das Gericht ihm Recht, doch die Stadt will weiter abwarten.

Kommunalpolitiker verschiedenster Parteien kritisierten in der Vergangenheit immer wieder die unzureichende Informationspolitik von Stadt und Stadtwerken beim Kauf des Essener Energieversorgers Steag. CDU-Ratsherr Lothar Gräfingholt indes beließ es nicht beim Jammern, sondern zog vor das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, weil ihm die Stadt keine Kopien des Vertrages zum Steag-Deal anfertigen wollte. Ein Fehler, wie die Richter am Mittwoch urteilten.

Der Rat der Stadt Bochum hatte im Dezember 2010 die Beteiligung der Stadtwerke Bochum am Kauf der Steag beschlossen. Das Konsortium von Stadtwerken aus Dortmund, Duisburg, Essen, Oberhausen, Dinslaken und Bochum zahlte 614 Millionen Euro für 51 Prozent der Steag. Als im Frühjahr 2011 der Rat der Option auf den Zukauf der restlichen 49 Prozent zustimmen sollte, wollten Bochums Politiker den Vertrag lesen.

"Die Stadt hätte die Verträge selbst bewerten müssen"

Gräfingholt gab sich aber nicht mit der Einsicht in die Verträge zufrieden, sondern forderte Kopien, um das Vertragspaket in Ruhe studieren zu können. „Es ging um einen dreistelligen Millionenbetrag und wir hatten ja schon beim Cross-Border-Leasing schlechte Erfahrungen gemacht“, begründet der CDU-Politiker seinen Anspruch. Mit dem Hinweis, der Vertrag enthalte laut Stadtwerken sensible Daten und es gehe dabei um schutzwürdige Interessen Dritter, verweigerte die Stadt aber die Herausgabe von Kopien.

Zu Unrecht, urteilte am Mittwoch das Verwaltungsgericht. „Die Stadt hätte die Verträge selbst bewerten müssen, weil nicht die Stadtwerke, sondern die Stadt verantwortlich ist“, freut sich Gräfingholt über die Entscheidung der Richter. Mit Blick auf den in Kürze anstehenden Kauf der restlichen 49 Prozent der Steag durch das Stadtwerke-Konsortium sei das Urteil „hoch interessant“. Fest stehe jetzt, in Bochum gebe es „nicht die Transparenz, die man erwarten darf“, so Gräfingholt. „Spannend ist nun die Frage, welche Lehren die Verwaltung aus dieser Niederlage zieht.“

„Das Verwaltungsgericht hat Herrn Gräfingholt in diesem Einzelfall Recht gegeben“, sagte Stadtsprecher Thomas Sprenger. Der Hinweis auf „schutzwürdige Interessen Dritter“ sei zu allgemein gewesen. Damit sei aber nicht entschieden, ob bei einer klaren Benennung der Interessen Dritter Kopien herausgegeben werden müssen. Sprenger: „Wir werden das schriftliche Urteil abwarten, ehe wir dieses endgültig bewerten.“