Bochum. Die Ärztekammer Westfalen-Lippe hat eine Rüge gegen Prof. Dr. Peter Altmeyer (68) ausgesprochen. Zudem muss der Geschäftsführer des Katholischen Klinikums ein Ordnungsgeld von 5000 Euro zahlen. Der Chefarzt hat seinen „formellen Fehler“ mehrfach eingestanden.
Wie berichtet, hat Altmeyer als Chefarzt der Dermatologie am St. Josef-Hospital fünf Assistenzärzte in einer Reha-Klinik auf Borkum eingesetzt, an der er Anteile hält: ohne dass die Nordsee-Klinik eine Weiterbildungsbefugnis besitzt; ohne dass die Ärztekammer informiert war und den Einsatz genehmigt hat.
„Damit ist Prof. Altmeyer einseitig von dem 2010 bewilligten Weiterbildungskonzept abgewichen“, erklärte der Sprecher der Ärztekammer, Volker Heiliger, am Donnerstag nach einer Vorstandssitzung in Münster. Er spricht von einer „gewichtigen Berufspflichtverletzung“. Zwar werde von einem standesrechtlichen Verfahren abgesehen. Auf Grundlage des Heilberufsgesetzes NRW hält der Vorstand aber eine Rüge und das Ordnungsgeld für angemessen. Beide Strafen zusammen sind laut Heiliger im gesamten Kammerbezirk 2012 nur in sechs Fällen verhängt worden, u.a. bei Abrechnungsbetrug. Den finanziellen Rahmen des Gesetzes schöpft die Kammer bei Altmeyer voll aus: Das Ordnungsgeld beginnt bei 500 Euro. 5000 Euro sind das Höchstmaß.
Schaden von Assistenzärzten abwenden
Der Chefarzt hat seinen „formellen Fehler“ mehrfach eingestanden. In einer am Donnerstag veröffentlichten Erklärung betont er erneut, dass der Klinik auf Borkum (und damit ihm) keine finanziellen Vorteile entstanden seien. Seine Beteiligung an der Klinik habe bei der Entscheidung der Kammer „keine Rolle gespielt“. Auch die weithin anerkannte Weiterbildung im St. Josef-Hospital bleibe von dem Verfahren unberührt.
Für die Ärztekammer geht es auch darum, Schaden von den betroffenen Assistenzärzten abzuwenden. Noch immer sei ungewiss, ob ihre wochen-, teils monatelange Tätigkeit auf Borkum als Weiterbildungszeit anerkannt wird. Volker Heiliger: „Wir sind noch in der Prüfphase. Ich bin aber zuversichtlich.“