Bochum. Die Vorwürfe gegen den Bochumer Klinik-Chef Prof. Dr. Peter Altmeyer verdichten sich. Dem Chefarzt wird vorgeworfen, Assistenzärzte vertragswidrig in einer Klinik auf Borkum einzusetzen, an der er Teilhaber ist. Nunmehr steht fest: Die Privatklinik hat keine Weiterbildungsbefugnis.
Die Vorwürfe gegen Klinik-Chef Prof. Dr. Peter Altmeyer verdichten sich. Nunmehr steht fest: Die Privatklinik auf Borkum, in der Assistenzärzte des Katholischen Klinikums arbeiten, hat keine Weiterbildungsbefugnis. Die Ausbildungszeiten der angehenden Fachärzte werden möglicherweise nicht anerkannt. Derweil spricht Altmeyer von einem „Sturm im Wasserglas“.
Wie berichtet, prüfen der Aufsichtsrat des Katholischen Klinikums und die Ärztekammer Anschuldigungen gegen Altmeyer (68). Dem Chefarzt wird vorgehalten, Assistenzärzte seiner Dermatologischen Klinik am St. Josef-Hospital vertragswidrig im Fachklinikum Borkum einzusetzen, an der er mit acht Prozent beteiligt ist. Die Nordsee-Klinik und somit mit der Anteilseigner würden dadurch finanzielle Vorteile genießen.
Ärztekammer prüft Vorgänge
Im WAZ-Gespräch bestätigte Altmeyer am Mittwoch, dass die Dermatologie-Chefärztin auf Borkum tatsächlich nicht berechtigt ist, Ärzte auszubilden. Altmeyer erkenne darin aber „kein Problem. Wir unterhalten mit Borkum eine klinisch-wissenschaftliche Kooperation. Der Einsatz der Assistenzärzte erfolgt unter meiner Regie. Somit reicht es aus, dass ich die Weiterbildungsbefugnis besitze.“
Laut Altmeyer waren es fünf Bochumer Assistenzärzte, die in den letzten zwei Jahren auf der ostfriesischen Insel gearbeitet haben: „jeweils für eineinhalb bis zwei Monate.“ Lediglich die Kollegin, die derzeit auf Borkum tätig ist, absolviere sechs Monate. „Ich bin sehr zuversichtlich, dass diese Zeiten als Ausbildung anerkannt werden und nicht nachgearbeitet werden müssen“, so Altmeyer. Genau das prüft derzeit die Ärztekammer Westfalen-Lippe. Für Freitag nächster Woche wurde Altmeyer zu einem Gespräch nach Münster bestellt.
Aufsichtsrat erwartet Ergebnisse
Heute tagt der Aufsichtsrat des Katholischen Klinikums. Vom Aufsichtsrat beauftragte Wirtschaftsprüfer stellen die ersten Ergebnisse ihrer Recherchen vor. Finanziell sei dem Klinikum kein Schaden entstanden, heißt es. Fraglich indes sei, ob Altmeyer „berechtigt war, die Weiterbildung der Assistenzärzte in einer fremden Einrichtung vorzunehmen“ (so Aufsichtsratsvorsitzender Wilhelm Beermann).
Möglicherweise kommt auch die Hautarztpraxis von Altmeyers Ehefrau Am Stadtpark zur Sprache. Die „Welt am Sonntag“ hat behauptet, dass Assistenzärzte auch in dieser Privatpraxis tätig sind. Altmeyer: „Es geht allein um eine Assistenzärztin, die seit zwei Jahren auf eigenen Wunsch in der Praxis arbeitet: als 400-Euro-Kraft, mit Genehmigung des Klinikums.“