Bochum. . Einer 58-jährigen Verkäuferin aus Bochum droht der Gang ins Gefängnis. Sie hatte sich fast alle Lebensersparnisse einer 99 Jahre alten Bochumerin erschlichen - immerhin rund 60.000 Euro. Das Amtsgericht hatte sie im Januar zu 2,5 Jahren Haft verurteilt. Jetzt ging sie in Berufung.
Trotz einer besonders erbärmlichen Unterschlagung kann eine 58-jährige Verkäuferin aus Bochum weiterhin hoffen, nicht ins Gefängnis zu müssen.
Die Frau war im Januar zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt worden, weil sie sich fast die ganzen Lebensersparnisse einer 99 Jahre alten Bochumer erschlichen hatte - rund 60.000 Euro. Vorher hatte sie das Vertrauen der alleinstehenden Dame gewonnen und sie dann überredet, ihr Geld von der Sparkasse in ein Schließfach einer anderen Bank zu verlegen. Das wurde dann von der Verkäuferin heimlich bis auf 1000 Euro geplündert. „Verabscheuungswürdig“ sei die Tat, sagte der Richter damals. Wenige Wochen nach dem Urteil ist das Opfer verstorben.
10.000 Euro als Schadenswiedergutmachung gezahlt
Die Täterin führt jetzt einen Berufungsprozess, weil sie eine bewährungsfähige Strafe will. In erster Instanz war sie nicht geständig, jetzt tritt sie den Vorwürfen nicht mehr entgegen. Zudem hat sie bereits 10.000 Euro als Schadenswiedergutmachung (für eine Erbin) gezahlt. Das reicht dem Gericht aber nicht. Es glaubt wohl, dass die Frau noch mehr aus der Beute gehortet hat. Sie selbst beteuert aber, nichts mehr zu besitzen, weil sie das erschlichene Vermögen an Dritte weitergereicht habe. Namen nannte sie nicht.
Bis zum nächsten Termin am 9. Juli hat die Frau Zeit, ihre Einlassung noch einmal zu überdenken. Sonst droht tatsächlich der Gang ins Gefängnis.