Bochum. . Er hat mehr als 40 Vorstrafen - und steht schon wieder vor Gericht. Ein chronischer Betrüger (72) soll er aus dem Gefängnis heraus versucht haben, seine ehemalige Lebensgefährtin übers Ohr zu hauen. Er behauptet, sie habe seinen Schmuck und seine Einrichtung im Wert von 230.000 Euro unterschlagen.

So ein chronischer Betrüger stand in Bochum wohl selten oder nie vor dem Landgericht. Am Montag wurde er schon wieder in den Sitzungssaal geführt. Er ist 72 Jahre alt und musste sich seit den 60er Jahren mehr als 40-mal in einem Strafprozess verantworten.

In seinem letzten Urteil in Bochum im Jahr 2008 hatte ihn der Richter als „gefährlichen und unbelehrbaren Gewohnheitsbetrüger“ bezeichnet. Er ließ sich von einer Frau fein aushalten und strebte immer wieder nach Luxus. Einmal ließ er sich zu Hause eine TV-Anlage für 17.200 Euro einbauen, bezahlte aber nicht. Die Strafe damals für 24 Betrugstaten: fünfeinhalb Jahre Haft und nachher die Sicherungsverwahrung.

Ex-Freundin auf Schadensersatz verklagt

Wer damals dachte: Jetzt ist der Mann am Ende seiner kriminellen Kräfte, hat sich getäuscht. Auch aus dem Knast heraus hat er weiter versucht zu betrügen. Es betrifft seine Ex-Lebensgefährtin aus Bochum. Laut Anklage soll er sie Ende 2010 angezeigt und auf Schadenersatz verklagt haben, weil sie seinen Schmuck (u.a. Manchettenknöpfe für mehr als 2000 Euro) und seine Einrichtung unterschlagen habe.

Gesamtwert: 230.000 Euro. Tatsächlich aber, so der Vorwurf, habe er den ganzen Luxus selbst erschwindelt, indem er ihn über seine frühere Import-Export-Firma bestellt, aber nicht bezahlt habe. Die Wertsachen hatten sich die wahren Eigentümer längst wiedergeholt.

Sicherungsverwahrung wurde nachträglich aufgehoben

Der Angeklagte gab am Montag die falsche Verdächtigung zu und bat um Entschuldigung. Der Staatsanwalt meinte trotzdem: Es könne „kein anderes Ziel geben, als diesen Mann so lange wie möglich hinter Gittern zu halten, um die Allgemeinheit zu schützen“.

Ihm schweben mindestens drei weitere Jahre Haft vor. Zumal: Die Sicherungsverwahrung wurde aus Rechtsgründen nachträglich längst wieder aufgehoben.

Ein Urteil folgt noch.