Bochum. Zweieinhalb Jahre Haft hat das Schöffengericht am Dienstag für eine 57-jährige Verkäuferin verhängt. Laut Urteil hatte sie das Vermögen einer 99 Jahre alten Bochumerin - 60.000 Euro - unterschlagen. Die Tat sei „verabscheuungswürdig“, sagte der Richter.

Die Tat, sagte Richter Werner Pattard, sei „so verabscheuungswürdig, dass nur eine harte Strafe in Betracht kommt“. Zweieinhalb Jahre Haft wegen Unterschlagung verhängte das Schöffengericht am Dienstag für eine 57-jährige Verkäuferin, die eine 99 Jahre alte Bekannte aus Bochum laut Urteil um rund 60.000 Euro gebracht hatte - fast ihre ganzen Lebensersparnisse.

Die hochbetagte Bochumerin musste gestern von ihrem Rechtsbeistand in den Zeugenstand geleitet werden. Weil die Angeklagte ihre Unschuld beteuerte und die alte Dame damit als Lügnerin hinstellte, musste diese als Zeugin gehört werden. Mit einem Rollator kam sie in den Saal. Wegen starker Hörprobleme nahm sie unmittelbar vor der Richterbank Platz. Trotz ihres biblischen Alters lebt sie allein in einer Privatwohnung.

Bis auf rund 1000 Euro ist das Vermögen verschwunden

Einige Monate vor der Tat hatte sie die Angeklagte durch einen Zufall auf der Straße im Bochumer Osten kennengelernt. Die 57-Jährige, eine bisher unbescholtene, geschiedene Frau, soll sich dann ihr Vertrauen erschlichen haben, indem sie sich etwas um sie kümmerte. „Sie war mir zum damaligen Zeitpunkt sehr angenehm. Sie hat versucht, mich zu verwöhnen“, sagte die alte Dame vor Gericht. Ende 2011 soll die Angeklagte die 99-Jährige dann gewarnt haben, dass ihr Vermögen auf dem Konto der Sparkasse nicht sicher sei. Sie solle es besser in ein Schließfach einer anderen Bank bringen. „Ich bin darauf eingegangen“, meinte die Zeugin.

Gemeinsam ging man damals zur Sparkasse und ließ sich rund 60.000 Euro in bar aushändigen. „Ich habe noch nie 60.000 Euro in bar vor mir gehabt“, sagte der Richter. Die Angeklagte packte sich den Haufen Scheine damals im Umschlag unter den Pulli und verließ die Sparkasse. Tags darauf deponierte sie das Vermögen in einem Schließfach einer anderen Bank in Bochum. Den Zugang dazu soll nur sie allein gehabt haben. Anfang 2012 war das Geld bis auf 1000 Euro weg. Bis heute ist es nicht mehr aufgetaucht.

99-Jährige bestreitet Schenkung

Die Angeklagte erklärte, dass lediglich 35.000 Euro in dem Schließfach gewesen seien - und dieser Rest sei ihr von der 99-Jährigen geschenkt worden. Aber das sagte sie gestern zum ersten Mal im ganzen Ermittlungsverfahren. Die 99-Jährige bestritt denn auch eine Schenkung, zumal sie eine ganz andere Frau, von der sie betreut worden war, als Erbin eingesetzt hatte.

Sowohl der Staatsanwalt als auch das Gericht glaubten der Angeklagten denn auch nicht. Richter Pattard sagte, ihr Verhalten zähle zu den „schofeligsten Taten“, die denkbar seien. Man stelle sich vor, das Opfer müsse mal in ein Heim. Dann müsse sie zum Sozialamt, weil all ihr Erspartes verloren sei.

Gegen das Urteil Kann die Angeklagte in Berufung gehen.