Bochum. Ein 42-jähriger Bochumer muss sich vor dem Schöffengericht wegen Beihilfe zum illegalen Aufenthalt in Deutschland verantworten. Er hatte versucht, seine Geliebte und das gemeinsame Kind nach Deutschland zu bringen. Das Kind sollte im Koffer über die Grenze.

„Verzweiflung macht erfinderisch“, so beschreibt die Rechtsanwältin von Said T. das, was ihr Mandant getan hat. Vor dem Schöffengericht musste sich der 43-Jährige wegen Einschleusens von Ausländern in drei Fällen verantworten.

T. hatte 2011 versucht, seine Geliebte mit dem gemeinsamen Kind über Griechenland nach Deutschland einzuschleusen. Der Versuch klappte nicht. Die Beamten in Griechenland erkannten die gefälschten Pässe. Das Kind sollte mit dem Koffer nach Deutschland eingeschleust werden. T. streitet vor Gericht ab, etwas davon gewusst zu haben.

Die misslungene Aktion nutzte der Schleuser, mit dem T. zusammenarbeitete. Er schlug dem Angeklagten vor, dass er es noch mal probieren könne, wenn er vorher eine andere Frau von Griechenland nach Deutschland schleusen würde. Der Angeklagte könnte dem anderen Schleuser so einen Gefallen tun und würde dadurch 10.000 Euro sparen.

Frau und vier Kinder

Dieser Versuch klappt. Er schleust die Frau nach Deutschland ein. Doch der nächste Versuch, seine Geliebte und das Kind nach Deutschland zu bekommen, scheiterte. T. ist in Deutschland nicht alleine. Der Iraner, der ein Flüchtlingsvisum besitzt, lebt hier seit acht Jahren mit Frau und vier Kindern. Das Gericht verhängt zehn Monate Haft auf Bewährung. Es rechnete ihm strafmildernd an, dass er geständig war, vorher noch nicht polizeilich aufgefallen war und drei Monate in Untersuchungshaft saß.

Kleinlaut entschuldigte sich der Angeklagte am Ende der Verhandlung bei seiner Frau für seine Dummheiten. Sie musste sich zwei Stunden anhören, wie ihr Mann versucht hatte, seine Geliebte nach Deutschland zu holen.