Bochum. Nach umfangreichen Schwarzgeschäften in zwei Bordellen ist ein 41-jähriger Bochumer wegen Steuerhinterziehung verurteilt worden. Er bekam zehn Monate Haft auf Bewährung. Der Steuerschaden beträgt rund 420.000 Euro.
Wegen umfangreicher Schwarzgeschäfte in zwei Bordellen in Bochum und Herne ist am Dienstag ein 41-jähriger Bochumer vom Landgericht zu zehn Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden. Außerdem muss er 5000 Euro an die Krebshilfe zahlen.
Der Mann war zur Tatzeit (2004 bis 2010) in einer GmbH beschäftigt, die die Bordelle betrieb. Er erfasste die täglich kassierten Kundengelder und übergab sie an Mittäter. Dabei fälschte er Belege, die die Einnahmen gegenüber dem Finanzamt wesentlich niedriger erscheinen ließen. Der gesamte Steuerschaden beläuft sich auf rund 420.000 Euro.
Steuerschaden fast komplett beglichen
Vor der 2. Strafkammer war der nicht vorbestrafte Mann geständig. Vor ihm waren bereits mehrere Mittäter ebenfalls zu Haftstrafen auf Bewährung verurteilt worden. Ein weitere Beschuldigter muss ebenfalls mit einem Prozess rechnen. Fast der ganze Steuerschaden ist von den Täter inzwischen beglichen worden.